AOK-Rabattverträge

Quotenkrieg um Packungsgrößen Alexander Müller, 05.05.2010 13:29 Uhr

Berlin - 

Weil Apotheken bei den AOK-Rabattverträgen bestimmte Quoten erfüllen sollen, gehen die Generikahersteller auf die Barrikaden. Der Branchenverband Pro Generika wirft der AOK Mecklenburg-Vorpommern vor, die Apotheken hinters Licht zu führen: Die Kasse spiegele den Apothekern vor, dass die Rechtslage in Sachen identische Packungsgröße eindeutig geklärt sei. „Gerade das ist aber nicht der Fall“, so Pro Generika-Chef Peter Schmidt in einem Brief an den Vorsitzenden der AOK Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich-Wilhelm Bluschke.

Die Kasse hatte im April Apotheken angeschrieben und über deren persönlichen Umsetzungsquoten bei den wichtigen Wirkstoffen Omeprazol und Pantoprazol informiert. Apothekern mit schlechten Werten wurden Retaxierungen angedroht, wenn sie die Quote nicht auf 80 Prozent steigerten. Von rückwirkenden Strafen wollte die Kasse aber absehen. Bei beiden Wirkstoffen gibt es Probleme bei der Umsetzung, da jeweils ein Hersteller den exklusiven Zuschlag mit eher unüblichen Packungsgrößen gewonnen hatten. Aus Sicht der AOK müssen die Apotheker auch bei abweichender Stückzahl auf Grundlage der Normgrößen substitutieren.

Pro Generika verweist dagegen auf „diametral entgegen gesetzte“ Urteile in dieser Frage und eine noch ausstehende höchstrichterliche Klärung. Zudem vertrete beispielsweise die AOK Niedersachsen die Ansicht, dass eine Substitution zu Gunsten des Rabattarzneimittels nur bei der exakten Übereinstimmung der verordneten Stückzahl möglich sei, so Schmidt. Tatsächlich hatten sich mehrere Landes-AOKen mit entsprechenden Schreiben an Ärzte gewandt. Auf Nachfrage, welche Regelung für Apotheken gelte, beharrten einige Kassen trotzdem auf der Substitutionspflicht.

Aus Sicht von Pro Generika greift die AOK Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Erfüllungsquoten in die Therapiehoheit der Ärzte ein. Da die Verantwortung für die abgegebene Menge beim Arzt liege, sei die konkrete Medikation aus gutem Grund dem Arzt vorbehalten. „Keine Krankenkasse darf sich daher anmaßen, Therapieentscheidungen der Ärzte durch eine mehr als fragwürdige Auslegung der Aut-idem-Regelung zu konterkarieren, um ihre Erträge aus Rabattverträgen zu optimieren“, schreibt Schmidt. Er forderte die AOK auf, die Informationsschreiben zurück zu ziehen.