AMNOG modernisieren

Preisbildung: „Bedingungen haben sich grundlegend verändert“ 22.09.2026 16:52 Uhr

Berlin - 

Wie kann die frühe Nutzenbewertung und Preisbildung bei innovativen Arzneimitteln weiterentwickelt werden? Der Verband Forschender Pharmaunternehmen (vfa) hat dazuVorschläge erarbeitet: Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) müsse in einer Weise modernisiert werden, die einen frühen Zugang zu Innovationen sichere, deren medizinischen Nutzen wieder stärker zum Maßstab mache und gleichzeitig den veränderten internationalen Rahmenbedingungen Rechnung trage.

„Das AMNOG hat Deutschland über viele Jahre einen schnellen Zugang zu neuen Arzneimitteln ermöglicht. Aber die Bedingungen haben sich grundlegend verändert“, erklärt Han Steutel, Präsident des vfa. Deutsche Preise wirkten heute weit über die Landesgrenzen hinaus. Gleichzeitig hätten gesetzliche Eingriffe die Orientierung der Preisbildung am medizinischen Nutzen ausgehöhlt. „Ein erneuertes AMNOG muss auf beide Entwicklungen eine Antwort finden, wenn Deutschland für Innovationen attraktiv bleiben soll.“

Most-Favored-Nation-Ansatz

Mit dem Most-Favored-Nation-Ansatz der US-amerikanischen Politik würden in Deutschland verhandelte Preise international stärker an Bedeutung gewinnen. Änderungen am deutschen Erstattungssystem würden künftig unmittelbar auf andere Märkte ausstrahlen. Mit Blick auf diese Entwicklungen stelle sich für Unternehmen daher zunehmend die Frage, ob sie ihre neuen Arzneimittel frühzeitig oder überhaupt noch in Deutschland einführen, warnt der vfa.

„Die Frage ist heute nicht mehr allein, welcher Preis für eine Innovation in Deutschland angemessen ist“, so Steutel weiter. „Jetzt geht es darum: Was müssen die Rahmenbedingungen leisten, damit Innovationen Deutschland überhaupt erreichen?“

Konkret schlägt der Verband vor, diese internationalen Auswirkungen in der Preisbildung und Erstattung zu berücksichtigen. Auch die bestehende Option zur Vereinbarung sogenannter „vertraulicher“ Erstattungsbeträge bräuchte eine praxistauglichere Ausgestaltung.

Medizinischen Nutzen als Maßstab

Gerade weil deutsche Erstattungsbeträge international immer stärker wirkten, brauche ihre Vereinbarung eine verlässliche Grundlage. Maßstab solle daher der nachgewiesene Zusatznutzen und damit der therapeutische Wert der Innovation sein, allerdings hätten gesetzliche Eingriffe dieses Prinzip in den vergangenen Jahren zunehmend geschwächt. Der vfa will deshalb eine Stärkung der nutzenbasierten Verhandlungstexte und die Rücknahme zusätzlicher Eingriffe anregen.

Neue Therapieansätze ließen sich mit den bisherigen Bewertungsmaßstäben nicht immer angemessen erfassen, kritisiert der Verband. So würden sich bei besonderen Therapiesituationen klassische klinische Studien nicht immer so durchführen lassen wie bei häufigen Krankheiten. In solchen Fällen komme es daher darauf an, künftig die bestverfügbare Evidenz angemessen einzubeziehen.

Auch das Zusammenspiel von europäischer und deutscher Nutzenbewertung biete Spielraum für Verbesserungen. So müssten europäische Ergebnisse effizienter genutzt und unnötige Doppelarbeit vermieden werden. „Wir brauchen kein neues System“, erklärt Steutel. „Wir brauchen ein zeitgemäßes AMNOG.“