Preis: Rx-Boni sind Gesetzesbruch 18.08.2025 07:42 Uhr
Abda-Präsident Thomas Preis hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aufgefordert, gegen die von ausländischen Versandapotheken gewährten Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten vorzugehen. „Das ist ein klarer Gesetzesbruch. Hier muss der Staat eingreifen und dieses Verhalten bestrafen und unterbinden“, sagte Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Überzeugung der Apothekerverbände gilt die Preisbindung auch für ausländische Versandapotheken. Sie dürfe „nicht durch Boni oder Rabatte ausgehebelt werden, sonst kommen wir in einen ruinösen Preiswettbewerb“, sagte Preis. Sie schütze die Versorgung und damit Patientinnen und Patienten. „Stellen sie sich vor, bei Lieferengpässen würden plötzlich Wucherpreise verlangt.“
Preis forderte zudem höhere Honorare für die Apotheken. Nach seinen Angaben wurden seit 2008 insgesamt 4500 Apotheken geschlossen, das entspreche 21 Prozent. „Das Apothekensterben ist ein Fakt, der dringend beendet werden muss“, sagte er. In immer mehr Städten gebe es zunehmend Stadtteile ohne Apotheken. „Seit 13 Jahren hat es keine spürbare Erhöhung der Honorare gegeben, dabei sind die Betriebskosten wie zum Beispiel die Energie- oder Lohnkosten explodiert. Immer mehr Apotheken geraten an die Grenze der Wirtschaftlichkeit“, beklagte er.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) abgewiesen und die Preisbindung für Versandapotheken kassiert. Die Richter in Karlsruhe beziehen sich auf die alte Regelung nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG), die aber nach dem EuGH-Urteil unionsrechtswidrig gewesen sei und daher nicht auf ausländische Versender angewendet werden durfte. Zur neuen Regelung nach Sozialgesetzbuch (SGB V) äußerten sich die Richter nicht – in der mündlichen Verhandlung hatten sie aber betont, dass sie diese grundsätzlich ähnlich bewerten.