BStabG

Preis: Apothekenabschlag nicht unbefristet erhöhen 10.07.2026 10:09 Uhr

Berlin - 

Heute geht es um zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen. Auch für Apotheken gibt es Neuerungen, die die Betriebsstätten stärken sollen. Doch es geht auch um die unbefristete Erhöhung des Apothekenabschlags und die damit verbundene finanzielle Schwächung. Diese lehnen die Apotheken klar ab.

„Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz hat der Bundestag den Leistungsumfang der Apotheken erst kürzlich durch Impfungen und neue Dienstleistungen erweitert. Zeitgleich hat die Bundesregierung das Honorar nach 13 Jahren Stillstand endlich angepasst“, so Abda-Präsident Thomas Preis.

Um die Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern, müsse die Apothekenvergütungjedoch regelmäßig direkt mit den Krankenkassen ausgehandelt werden dürfen, um nicht weiterhin von den Kostensteigerungen abgekoppelt zu sein. „Wir begrüßen diese Neuerung – ein weiterer, jahrelanger Honorarstillstand wäre für die Apotheken und ihre 160.000 Angestellten nicht mehr zu verkraften.“ Die Verordnung liegt dem Bundesrat heute zur Abstimmung vor. „Mit dieser Mantelverordnung kann ein für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung von Bürgerinnen und Bürgern bedeutendes Apothekenreformpaket abgeschlossen werden“, so Preis.

Preis begrüßt das Ende des Skontoverbots: „Das ist ein wichtiger Schritt, bei dem Lieferanten wieder handelsübliche Skonti gewähren dürfen, wenn die Apotheke ihre Rechnung innerhalb einer festen Frist begleicht.“ Gleichzeitig warnt der Abda-Präsident mit Blick auf die Zweigapotheken. „Da die Mantelverordnung auch einige Versorgungsstrukturen reformiert, gilt es bei den Auswirkungen genau hinzuschauen. Wenn eine Zweigapotheke kein eigenes Labor mehr haben muss oder die Öffnungszeiten von Apotheken verkürzt werden können, kann das zu einer Verschlechterung der Versorgung führen.“ Die Abda kritisiert dies. Bürger:innen müssen sich in allen Regionen Deutschlands auf eine wohnortnahe und vollumfängliche Arzneimittelversorgung verlassen können.

Außerdem steht heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) im Bundestag zur Debatte. „Die unbefristete Erhöhung des Apothekenabschlags lehnen wir ab.“ Die Folgen wären eine Schwächung der Apotheken und weitere Apothekenschließungen. „Die Apotheken haben den Kassen schon sehr viel Geld gespart, weil ihre Honorierung über ein Jahrzehnt nicht erhöht wurde. Das hat zu einer massiven Schließungswelle geführt. Aber immer weniger Apotheken führen zu einer Verschlechterung der Versorgung der Menschen in unserem Land.“