Präimplantationsgesetz

Bundesrat: PID muss einzeln genehmigt werden dpa, 01.02.2013 13:59 Uhr

Grünes Licht: Der Bundesrat stimmte der vom BMG vorgelegten PID Verordnung unter Auflagen zu. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei. Paare mit problematischen Gen-Anlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas also bald mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die PID zu.

Die Länderkammer verlangte zwar mit Mehrheit einige Änderungen, etwa dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen. Von der ursprünglichen Forderung nach bestimmten hohen Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab.

Gesundheitsminister Bahr kündigte deshalb an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. „Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen“, sagte er.