GeDIG und Gematik-Konzept

Pläne für TI-Betriebsstabilität: Konflikt mit Kartellrecht 24.09.2026 13:29 Uhr

Berlin - 

E-Rezept, ePA und Datennutzung – das Gesundheitssystem soll digitaler werden. Grundvoraussetzung dafür ist eine funktionierende und vor allem stabile Telematikinfrastruktur; in der Realität plagen allerdings immer noch regelmäßige Abstürze die Leistungserbringer. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und dem Gematik-Konzept „TI-Betriebsstabilität und Transformationsplan 2030“ soll hier nachgesteuert werden. Doch der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Maßnahmen nicht tatsächlich zur Betriebsstabilität führen. Außerdem sieht der Verband mögliche Konflikte mit dem Kartellrecht.

„Die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) ist keine technische Detailfrage. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass digitale Gesundheitsversorgung im Alltag funktioniert“, stellt der bvitg klar. Deshalb sei es grundsätzlich richtig, dass die Gematik die Betriebsstabilität der TI verbessern wolle. Die entscheidende Frage sei nun, ob der vorgeschlagene Weg tatsächlich zu mehr Stabilität führe.

„Es fehlt an belastbarer Evidenz dafür, dass dieses Modell tatsächlich zu mehr Betriebsstabilität führt“, stellt der Verband klar. Damit entstehe ein erhebliches Risiko: „Wir schaffen möglicherweise neue technische und organisatorische Abhängigkeiten, bevor überhaupt nachgewiesen ist, dass die angestrebte Zielarchitektur den versprochenen Stabilitätsgewinn bringt“, warnt der bvitg. Dabei gebe es andere Wege.

Konflikt mit Kartell- und Vergaberecht

Der Verband hat zudem ein aktuelles juristisches Gutachten der Kanzlei Taylor Wessing zum Gematik-Konzept „TI-Betriebsstabilität und Transformationsplan 2030“ und den vorgesehenen Regelungen im GeDIG erstellen lassen, das zu einem ähnlichen Urteil kommt. „Das Beauftragungsmodell ist mit erheblichen kartell- und vergaberechtlichen Risiken verbunden“, heißt es in dem Gutachten. Das Konzept gehe über die bloße Verbesserung der Betriebsstabilität hinaus und verändere wesentliche Elemente der Governance, Marktorganisation und Arbeitsteilung zwischen Gematik und den Anbietern. So sei eine weitreichende Zentralisierung von Beschaffung, Betrieb und Verantwortung bei der Gematik geplant und das bisher wettbewerblich organisierte Ökosystem solle durch ein Beauftragungsmodell ersetzt werden.

Der geplante Wechsel vom Zulassungs- hin zu einem weitreichenden Beauftragungsmodell und die damit verbundene Zentralisierung wesentlicher Backend-Funktionen seien hierbei hochproblematisch. Gleichzeitig drohten große Ausschreibungslose, langfristige Bindungen und die enge Kopplung von Backend und zentraler Plattform den Wettbewerb einzuschränken und insbesondere kleineren und mittleren Anbietern den Zugang zu erschweren.

„Die angestrebte Erhöhung der Betriebsstabilität ist durch die vorgesehenen Änderungen daher hochgradig gefährdet. Zugleich fehlt auch ein belastbarer empirischer Nachweis dafür, dass es durch das Beauftragungsmodell überhaupt zu einer Verbesserung der Betriebsstabilität kommt.“

Zudem ließen sowohl das Konzept der Gematik als auch der GeDIG-Entwurf mögliche mildere Mittel außer Betracht. „Eine Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur könnte bereits mit einer strikteren Durchsetzung bestehender Zulassungs- und Spezifikationsanforderungen, der Ausweitung von Eingriffs- und Überwachungsbefugnissen der Gematik sowie zusätzlichen Maßnahmen, wie öffentlichen Abmahnungen, erreicht werden“, heißt es in dem Gutachten.

Offene und evidenzbasierte Diskussion

„Eine stabile TI braucht klare Verantwortlichkeiten und hohe Qualitätsanforderungen. Sie braucht aber ebenso Wettbewerb, Innovation und die Möglichkeit, technische Lösungen weiterzuentwickeln. Wer die TI für die nächsten Jahre aufstellt, sollte deshalb nicht zuerst fragen, wie viel Zentralisierung möglich ist, sondern: Welche Struktur gewährleistet langfristig Stabilität, Innovation und einen funktionierenden Markt?“, appelliert der bvitg. Darüber müsse nun offen und auf Basis von Evidenz diskutiert werden.