PKV-Tarife

Regierung warnt vor Daten-Boni APOTHEKE ADHOC, 03.02.2015 13:08 Uhr

Berlin - 

Versicherte sollten ihre Gesundheitsdaten nicht leichtfertig an ihre Krankenversicherung weitergeben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, ist davon auszugehen, „dass Versicherte sich der besonderen Bedeutung ihrer Daten bewusst sind und daher sorgsam und zurückhaltend mit der Weitergabe entsprechender Informationen umgehen“. Hintergrund ist ein neuer Tarif der privaten Krankenversicherung Generali.

Der Anbieter verspricht Kunden Boni, wenn diese selbst Gesundheitsdaten über sich sammeln und an die Versicherung weiterreichen. Mit den Daten könnten Rückschlüsse über den Gesundheitszustand der Versicherten gezogen werden, etwa hinsichtlich der Blutzuckerwerte, Einnahme von Medikamenten, Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen, Zyklus und Schwangerschaften, aber auch sportlichen Aktivitäten, Essgewohnheiten oder Schlafphasen, so Die Linke. Andere Versicherungen planten ähnliche Angebote.

Die Bundesregierung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass in einem solchen Fall die Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten seien. Versicherungen, die derartige Tarife anbieten wollten, müssten darüber hinaus sorgfältig und verantwortlich mit den Informationen umgehen. Die Gefahr einer „Individualisierung des Gesundheitsrisikos“ in der PKV werde derzeit nicht gesehen. Allerdings werde die Regierung die Entwicklung sorgfältig beobachten, was im Übrigen auch für die Chancen der digitalen Anwendungen gelte.

Grundsätzlich ist nach Angaben der Bundesregierung die kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogenen Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten zulässig. Die Einwilligung sei auch nur dann wirksam, wenn sie auf einer freien Entscheidung beruhe und nach einer vollständigen und verständlichen Information getroffen werde. Eine solche Einwilligung müsse schriftlich niedergelegt werden.

Eine Vertragsgestaltung, die dem Versicherten erlaube, seine Beitragszahlung zu reduzieren, sei nicht grundsätzlich unzulässig, heißt es in der Antwort. Entsprechend sei in der Praxis etwa verbreitet, dass Versicherte Beiträge aus dem Vorjahr zurückerstattet bekommen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Es liege jedoch im eigenen Interesse der Versicherten, „sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie Vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen.“

Zu mehreren Fragen der Linken, bei welchen Gesundheits-Apps Daten unverschlüsselt weitergeleitet werden und wie viele solcher Angebote es überhaupt gibt, konnte die Regierung keine validen Zahlen vorlegen. Nach Auskunft des Bundesversicherungsamtes (BVA) bieten auch mehrere Krankenkassen Fitness-Apps für Smartphones an. Diese Angebote würden vom BVA geprüft, so die Regierung.

Zu den langfristigen Folgen solcher Tarife kann die Regierung noch keine Angaben machen. Dies hänge zunächst von der Art der Angebote ab und im zweiten Schritt davon, wie die Versicherten diese annehmen würden.