Physiotherapie: Beitragsstabilität vs. Reformbedarf 28.10.2026 15:22 Uhr
Mit der umstrittenen GKV-Sparreform ist es der Bundesregierung gelungen, die Zusatzbeiträge wenigstens für das kommende Jahr formal stabil zu halten. Wie die Regierung die Beiträge aber langfristig stabilisieren will, ist noch offen – zumal offene Gesetzespläne gleichzeitig wieder zu neuen Belastungen der GKV führen werden.
Während die Diskussionen um die Folgen des Spargesetzes weiterhin nicht abreißen, legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anfang der Woche einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Berufe in der Physiotherapie vor, und die auf knapp 270 Seiten beschriebenen Änderungen werden auch zu neuen Belastungen der GKV führen. Allerdings nicht sofort, denn in Kraft treten soll das Gesetz erst 2028 und in Teilen erst 2029 – und die erwarteten Mehrausgaben sollen sich über mehrere Jahre aufbauen.
Mehrbelastung in Millionenhöhe
Durch die Neustrukturierung sollen der GKV im Bereich des theoretischen und praktischen Unterrichts an Schulen jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro entstehen. Diese jährlichen Mehrkosten sollen demnach aber nicht gleich im ersten Jahr vollumfänglich zu Trage kommen, spätestens aber ab dem Jahr 2037.
Hinzu kommen einmalige Umstellungsausgaben für die Erstellung schulinterner Curricula und die Abstimmung dieser auf die Ausbildungspläne. Hier setzt das BMG rund 840.000 Euro an. Auch diese Ausgaben sollen sich über mehrere Jahre, von 2028 bis 2034, verteilen.
Durch die Neustrukturierung im Bereich der praktischen Ausbildung, einschließlich der Ausbildungsvergütung, entstehen der GKV weitere jährliche Mehrausgaben. Allerdings sollen sich auch diese ab dem Jahr 2028 erst sukzessive aufbauen und sollen im ersten Jahr noch gering bleiben. „Ein relevanter Kostenaufwuchs erfolgt erst ab 2029 in Höhe von rund 62 Millionen Euro und die volle Kostenwirksamkeit in Höhe von rund 198,1 Millionen Euro wird erst ab dem Jahr 2037 zum Tragen kommen“, heißt es in dem Entwurf.
Durch die verpflichtende Zahlung einer Ausbildungsvergütung soll es zwar auch Beitragsmehreinnahmen der GKV in Höhe von geschätzt rund 63,6 Millionen Euro geben, die den Ausgabenanstieg abfedern.
„Durch die gestufte Kostenwirksamkeit insbesondere der Neuregelung über die verpflichtende Zahlung einer Ausbildungsvergütung, die sich aufgrund der Übergangsregelungen und der Inkrafttretensregelung des Artikels 8 Absatz 3 erst ab dem Jahr 2029 sukzessive aufbaut, wird ein moderierender Effekt auf die Kostenentwicklung insgesamt in den ersten Jahren nach Inkrafttreten erzielt. Die einmaligen Umstellungskosten werden sich auf die Jahre 2028 bis 2034 verteilen“, erklärt das BMG.
Das Defizit ausgleichen will das BMG durch andere Gesetze. „Diesen Mehrkosten stehen entsprechende Einsparungen gegenüber, die sich insbesondere aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ergeben“, heißt es in dem Entwurf.
Kassen fordern faire Lastenverteilung
Seitens der Kassen folgte prompt Kritik. Der Vorwurf: Wieder werde die finanzielle Belastung allein den gesetzlich Versicherten aufgebürdet.
„Für eine hochwertige Versorgung brauchen wir qualifizierte Fachberufe. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben nun angeht, den Physiotherapeuten-Beruf zu modernisieren und attraktiver zu gestalten“, lobt Boris von Maydell, Vorstandsvertreter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Private sollen auch zahlen
Die Finanzierung müsse dagegen anders aufgestellt werden. „Wieder einmal wird die Finanzierung jedoch regelwidrig den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung übergeholfen“, kritisiert er. Die Kassen rechnen mit einer Zusatzbelastung von rund 260 Millionen Euro jährlich. Dabei sei die Ausbildung klar Aufgabe der Länder.
„Wenn dennoch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in die Finanzierung einbezogen werden soll, muss zumindest auch die private Krankenversicherung (PKV) ihren Beitrag leisten. Hier braucht es eine faire Finanzierungslösung“, fordert er.
Steigende Ausgaben für die Physiotherapie
Die GKV-Ausgaben für die Physiotherapie hätten sich seit 2015 von 4,1 Milliarden Euro auf 10 Milliarden Euro im Jahr 2025 bereits mehr als verdoppelt. „Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV und des Ziels stabiler Beitragssätze darf die Modernisierung des Physiotherapieberufs die Versorgung nicht weiter zu Lasten der Beitragszahlenden verteuern.“
Weitere Reformen erwartet
Die Reform der Berufe in der Physiotherapie ist nicht das einzige Vorhaben, das derzeit noch im BMG liegt. Auch die geplante Primärversorgung wird sicherlich Anschubinvestitionen brauchen, selbiges gilt für Digitalisierungsvorhaben und die Ausbildungsnovellierung weiterer Gesundheitsberufe. Gleichzeitig wird es Zeit brauchen, bis sich die Verbesserungen und Einsparungen neuer Strukturen spürbar niederschlagen. Auch Ergebnisse des Pharmadialogs werden wohl erst im kommenden Jahr in Gesetzestexte gegossen werden. Dennoch bleibt der Regierung somit nur wenig Zeit, die Gegenfinanzierung durch geplante Strukturreformen im kommenden Jahr sicherzustellen – oder neue Beitragserhöhungen zu riskieren.