Großhandelsabschlag

Phagro rechtfertigt Konditionenkürzung APOTHEKE ADHOC, 01.02.2011 18:04 Uhr

Berlin - 

Wer dachte, die Stimmung zwischen Apothekern und Großhändlern wäre im Gezerre um das AMNOG am Tiefpunkt angelangt, der hat geirrt. Ob gerechtfertigt oder nicht - die Lieferanten fühlen sich an den Pranger gestellt und wehren sich gegen den Vorwurf, die von ihnen geforderten Einsparungen an die Apotheken weiterzureichen. Denn laut Gesetz gehe das gar nicht.

„Das, was als 'Weiterreichen' bezeichnet wird, kann im Rahmen des Gesetzes überhaupt nicht stattfinden, denn sonst müsste der Großhandel ja den Apothekeneinkaufspreis widerrechtlich abändern“, schreibt der Branchenverband Phagro spitzfindig. Vielmehr müssten die Unternehmen 0,85 Prozent des Herstellerabgabepreises von ihrer Marge abziehen.

Der Großhandel trage also „sehr wohl seinen Teil zu den gewollten Einsparungen bei“, betont der Phagro. Der Einspareffekt für Krankenkassen und Selbstzahler komme „vollumfänglich zum Tragen“.

Die aktuellen Konditionenkürzungen sehen die Pharmagroßhändler nicht als Schmälerung ihres Sparbeitrags an - denn diese betreffen ihrer Meinung nach ausschließlich die Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Kunde: „Aufgrund der Auswirkungen von Sparmaßnahmen bei Herstellern, Apotheken und Großhandlungen müssen die betroffenen Handelsstufen eine Neukalkulation vornehmen.“ Dies sei eine „kaufmännisch logische und nachvollziehbare Maßnahme“, so der Phagro.