Phagro pocht auf Belieferungsanspruch 29.09.2026 15:34 Uhr
Immer wieder kommt es vor, dass Arzneimittel nur direkt bei den Herstellern bezogen werden können. Der Großhandelsverband Phagro erneuert seine Forderung nach einem durchsetzbaren Belieferungsanspruch.
„Der vollversorgende Großhandel erfüllt einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag, darum muss er die flächendeckende Versorgung jederzeit gewährleisten können“, sagen die Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann.
Sie fordern Bund und Länder dazu auf, den Sicherstellungsauftrag des Großhandels mit einem durchsetzbaren Belieferungsanspruch gegenüber der pharmazeutischen Industrie zu flankieren: „Nur bei einer regelhaften und kontinuierlichen Belieferung mit allen verfügbaren Arzneimitteln kann der vollversorgende Pharmagroßhandel seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag zuverlässig erfüllen. Hier ist die Politik gefordert.“
Die Diskussion wird seit Jahren geführt; die Wiedereinführung von Skonti lässt sie jetzt wieder hochkochen. „Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten“, heißt es in § 52b Arzneimittelgesetz (AMG). Doch es fehlt an einer Sanktionsmöglichkeit, wenn Hersteller ihre Produkte etwa nur über Pharma Mall oder die Phoenix-Tochter Virion vertreiben.