Iges-Gutachten

Phagro korrigiert Spahns Experten APOTHEKE ADHOC, 09.09.2020 15:57 Uhr

Mitnichten relativ: Der Phagro-Vorsitzende André Blümel korrigiert die Iges-Gutachter. Foto: Gehe
Berlin - 

Den ersten Fehler im Gutachten zum Apothekenmarkt des Iges-Instituts und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (GIW) hat der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) entdeckt. Die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verstünden die Regelung zur Großhandelsspanne nicht.
 

Zu der Behauptung im Gutachten, dass Apotheken den relativen Fixzuschlag des Großhandels über ihre eigenen Zuschläge hinaus als Anteil am Apothekenabgabepreis für sich realisieren können, stellt der Phagro-Vorsitzende André Blümel klar: „Es ist sehr bedauerlich, dass zwei renommierte Wirtschafts-Institute offensichtlich die vom Gesetzgeber vorgesehene Großhandelsspannenregelung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht verstehen.“

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sei klargestellt worden, dass der Großhandel „den Festbetrag gemäß Arzneimittelpreisverordnung als Mindestpreis erheben muss und darauf keine Rabatte gewähren darf“, so Blümel weiter. Der Festzuschlag des Großhandels sei also „mitnichten „‚relativ‘“.

Durch diese Regelung solle dem vollversorgenden Großhandel eine ausreichende Vergütung gewährt werden. Denn nur auf dieser nicht-rabattfähigen Grundlage könne er die gesetzlich vorgeschriebene angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken mit allen benötigten Arzneimitteln sicherstellen.