Pflegereform: Linnemann will „harte Brüche“ vermeiden 05.11.2026 11:56 Uhr
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will Probleme für Pflegebedürftige wegen kurzfristiger Umstellungen durch die Pflegereform vermeiden. „Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen“, sagte der CDU-Politiker zur Einbringung der Gesetzespläne im Bundestag. Mit den Regierungsfraktionen liefen daher Gespräche für Nachbesserungen. Ziel sei, sich besser auf das neue System einstellen zu können. „Für mich ist es essenziell, dass wir die Betroffenen hier nicht überfordern“, sagte Linnemann.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zur Stabilisierung der Pflegeversicherung soll in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2027 greifen, um allgemeine Beitragserhöhungen im neuen Jahr abzuwenden. Im Blick für Nachbesserungen stehen nun geplante Änderungen bei Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige, die daheim betreut werden. Sie sollen in neuen Budgets gebündelt werden. Linnemann sagte, eine Sache, die viele umtreibe, sei die Umstellung vor allem beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege, wenn eine pflegende Person zeitweise ausfällt.
Die Reformpläne sehen Ausgabebremsen und Mehreinnahmen vor, um nach Jahren mit stark steigenden Kosten ein für 2027 erwartetes Defizit von 7,6 Milliarden Euro zu decken. Linnemann sagte: „Wenn wir unser Pflegesystem bewahren wollen, müssen wir diese Kostenspirale durchbrechen.“
„Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, hat sich bereits gestern öffentlich kritisch zum Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes geäußert und Nachbesserungen angemahnt. Auch die heutige Debatte im Deutschen Bundestag zur ersten Lesung hat deutlich gemacht: Der Gesetzentwurf von Minister Linnemann ist in seiner jetzigen Fassung nicht ausgewogen und wird den Herausforderungen der pflegerischen Versorgung nicht gerecht“, bemängelt Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).
Die vorgesehenen Leistungskürzungen in der ambulanten Pflege gefährdeten die wirtschaftliche Grundlage ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste. „Eine Pflegereform darf nicht einseitig auf Ausgabenkürzungen und finanzielle Stabilisierung ausgerichtet sein, sondern muss die Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsfesten Versorgungsstruktur in den Mittelpunkt stellen. Auch die angekündigte Pflegestrukturkommission wird diesem Anspruch nur gerecht, wenn die Erfahrungen und die Expertise der Leistungserbringer verbindlich in ihre Arbeit einfließen“, kritisiert Knieling weiter. „Im parlamentarischen Verfahren muss deshalb dringend nachgebessert werden: Wir brauchen eine Reform, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtungen sichert, die Versorgung stärkt und die Praxiserfahrung der Leistungserbringer ernst nimmt. Nur so kann das PNOG seinem Anspruch gerecht werden, die Pflegeversicherung tatsächlich zukunftsfest aufzustellen.“