Pflegereform: Entlastung um 2,6 Milliarden Euro 04.06.2026 10:41 Uhr
Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung soll nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein Paket mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen kommen. So sind Änderungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner zur Entlastung von Eigenanteilen vorgesehen, wie der aktuell vorliegende Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt. Bei den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschlägen sollen die höheren Entlastungsstufen demnach jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Vorgesehen ist demnach außerdem, den Versicherungsbeitrag für Menschen ohne Kinder Anfang 2027 von 4,2 Prozent auf 4,3 Prozent anzuheben. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, soll angehoben werden, was Gutverdiener betrifft.
Jährliche Dynamisierung geplant
Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dies soll dazu beitragen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.
Im Blick steht auch eine stärkere Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit, wie aus dem Entwurf hervorgeht. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf „Pflegebegleitung“ eingeführt werden, um auch Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen.
Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Für kommendes Jahr wird ein Defizit der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Vielen Pflegebedürftigen machen außerdem immer weiter steigende Eigenanteile in Heimen zu schaffen. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Leistungen trägt.
„Notwendig, aber viel zu unausgewogen“
„Der Finanzdruck in der Pflege ist enorm und deshalb ist es gut, dass nun der Entwurf einer Pflegereform auf dem Tisch liegt. Bei der Pflege brennt die Hütte und der vorgelegte Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Geplant seien offenbar „schmerzhafte Einschnitte“, dafür habe man Verständnis; „unpopuläre Maßnahmen“ seien dann notwendig. „Allerdings ist das Gesamtpaket in der vorgelegten Form unausgewogen: Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen. Es gibt deutlichen Veränderungsbedarf an dem Gesetzentwurf.“
Die Hauptlast liege bei Umsetzung des Entwurfs laut Blatt bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Hinzu komme eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die eine weitere finanzielle Belastung bedeutet. „Aber wo bleiben die dringend benötigte Entlastung bei den Eigenanteilen und die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer? Kein Wort zur überfälligen Rückzahlung der fünf Milliarden Kosten aus der Coronapandemie durch den Bund. Und weiterhin sollen die Beitragszahlenden den Bundeshaushalt subventionieren, indem sie die künftig gekürzten Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen in Milliardenhöhe bezahlen müssen.“
Blatt appelliert an die Länder und den Bund, „in sich zu gehen und ihre Verantwortung für die finanzielle Zukunft der sozialen Pflegeversicherung zu übernehmen“.
Wichtiger strukturpolitischer Fortschritt
Die nun vorgesehenen Maßnahmen zeigten deutlich, wie groß der finanzielle Druck inzwischen geworden ist, konstatiert Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Aus Sicht der Pflegeeinrichtungen, deren Interessen er vertritt, sei die vorgesehene Innovationsklausel ein wichtiger strukturpolitischer Fortschritt. „Pflegeeinrichtungen sollen künftig gemeinsam mit den Kostenträgern innovative Versorgungs- und Organisationskonzepte erproben und hierfür von einzelnen Vorgaben der Rahmenverträge abweichen können. Außerdem ist die stärkere Öffnung für Digitalisierung und technische Innovationen ein Plus. Moderne Technologien können Pflegekräfte wirksam entlasten und helfen, die Versorgung effizienter zu gestalten“, erklärt er.
Bei der befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung handele es sich zudem um einen „Paukenschlag“. „In der Umsetzung kann das für die Unternehmen hohe Risiken bergen. Die Aussetzung der Regelungen entbindet nur die Pflegekassen als Kostenträger von der Pflicht, weitere Lohnentwicklungen zu refinanzieren. Die Pflegeeinrichtungen bleiben dagegen verpflichtet, Tariferhöhungen weiterzugeben, wenn sie sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet haben. Der Referentenentwurf enthält also keine nachhaltige Antwort auf die Frage, wie künftig steigende Tarifkosten dauerhaft, vollständig und zeitnah refinanziert werden sollen.“
Einrichtungen dürften hier nicht dem Gutdünken der Kostenträger ausgeliefert sein, so Knieling. „Damit würde sich die wirtschaftliche Lage von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten weiter verschärfen. Die Unternehmen brauchen wirtschaftliche Planungssicherheit, wenn sie gute Arbeitsbedingungen bieten und qualifiziertes Personal gewinnen und sich an der Prävention beteiligen sollen. Aus Sicht des VDAB muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt sichergestellt werden, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtungen stabilisiert werden. Denn eine flächendeckende und professionelle Pflegeversorgung kann langfristig nur mit wirtschaftlich stabilen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten gewährleistet werden.“