Pflegebranche: Kein Deckel für Personalkosten 20.04.2026 14:23 Uhr
Die Pflegebranche wehrt sich gegen den geplanten Honorardeckel: Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik gehe zulasten derjenigen Leistungserbringer, die tagtäglich die Versorgung pflegebedürftiger, kranker und behinderter Menschen in der Häuslichkeit sicherstellten. Auch die Zuzahlungen werden kritisiert.
„Wir halten es für höchst problematisch, dass die Vergütungssteigerungen insbesondere in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege und der Haushaltshilfen künftig strikt auf die Grundlohnrate begrenzt werden sollen und damit die bisherige vollumfängliche Tarifrefinanzierung entfällt. Dies verkennt die reale Kostenentwicklung in einem Bereich, der in besonderem Maße von Fachkräftemangel, Tarifsteigerungen, Nacht- und Wochenendarbeit sowie steigenden Sach- und Energiekosten geprägt ist. Wir fordern, die Stabilisierung der GKV-Finanzen strukturell anzugehen, ohne dabei die pflegerische Versorgung zu schwächen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).
Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling: „Ein Gesetz zur Beitragsstabilisierung muss zwingend die vollständige Refinanzierung tariflicher und tarifähnlicher Personalkosten sicherstellen, um Versorgungssicherheit und Fachkräftebindung nicht zu gefährden. Ebenso erforderlich seien verbindliche Ausnahmeregelungen für nachgewiesene Kostensteigerungen sowie Übergangs- und Härtefallregelungen für bestehende Verträge. „Nur durch strukturelle Reformen und eine Stärkung der Leistungserbringer kann eine nachhaltige Stabilisierung der GKV erreicht werden, ohne die pflegerische Versorgung zu gefährden.“
Die geplante Neuregelung verschiebe das finanzielle Risiko einseitig auf die Anbieter. „Gerade ambulante Dienste in der Alten- und Behindertenhilfe arbeiten bereits heute mit knappen Personalressourcen und in vielen Regionen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Werden Tarif- und Lohnsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert, drohen Qualitätsverluste, Angebotsreduzierungen und im ungünstigsten Fall Leistungseinschränkungen in der Versorgung.“ Besonders kritisch sehe man, dass die Begründung des Entwurfs die Maßnahmen ausdrücklich als Beitrag zur „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ beschreibe. „Für die Versorgung in der Häuslichkeit dürften nicht allein fiskalische Gesichtspunkte maßgeblich sein; erforderlich ist eine Vergütung, die Personalgewinnung, Personalbindung und verlässliche Versorgung tatsächlich ermöglicht.“
Die Regelung sei für Pflegeunternehmen nicht tragfähig: „Pflege ist personalintensiv. So machen die Lohnkosten den größten Anteil der Gesamtkosten aus. Tarifsteigerungen, Mindestlohnerhöhungen, Zulagen und Zuschläge liegen regelmäßig oberhalb der Grundlohnrate. Können tatsächliche Personalkosten nicht refinanziert werden, entstehen strukturelle Defizite.“ Besonders betroffen seien mittelständische ambulante Dienste und Intensivpflegeanbieter. „Für Anbieter von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege bedeutet die Deckelung auf die Grundlohnrate, dass notwendige Lohnentwicklungen, tariflich gebundene Löhne und überdurchschnittliche Personalaufwendungen künftig nicht mehr sachgerecht abgebildet werden können. Damit entsteht ein Widerspruch zwischen politisch gewollter Attraktivität sozialer Berufe und der gleichzeitigen Begrenzung ihrer Refinanzierung.“
Erforderlich seien stattdessen ein Bürokratieabbau in Pflege- und Vertragsverfahren, eine Digitalisierung mit Praxisnutzen statt zusätzlicher Dokumentationspflichten, eine berlässliche Refinanzierung von Personalkosten und die Stärkung mittelständischer Versorgungsstrukturen. „Wer Beitragssätze stabilisieren will, darf nicht die ambulante und außerklinische Pflege destabilisieren. Eine nachhaltige Gesundheitsfinanzierung gelingt nur mit starken Pflegeanbietern und nicht gegen sie.“
Die vorgesehenen Erhöhungen der Zuzahlungen beträfen auch die häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege. „Gerade chronisch kranke, multimorbide und pflegebedürftige Menschen benötigen häufige Verordnungen. Diese Regelung führt zu sozial unausgewogenen Mehrbelastungen.“ Der VDAB fordert: „Pflegebedürftige und Menschen mit dauerhaftem Unterstützungsbedarf sollen von zusätzlichen Zuzahlungen ausgenommen werden.“