Pflege

Familienpflegezeit erst ab 25 Beschäftigten dpa/APOTHEKE ADHOC, 03.12.2014 15:26 Uhr

Kurzfristige Änderung: Für die Pflege von Angehörigen können Arbeitnehmer ab 2015 bis zu zwei Jahre eine berufliche Auszeit nehmen – aber nur in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten. Foto: AOK
Berlin - 

Weniger Arbeitnehmer als bisher geplant sollen einen Rechtsanspruch auf die bis zu zweijährige teilweise Auszeit zur Pflege eines Angehörigen bekommen. Die ursprünglich im Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgesehene Grenze, nach der der Rechtsanspruch erst in Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten gilt, wurde in letzter Minute auf 25 Beschäftigte hochgesetzt. Diese Einigung von Union und SPD bei der Familienpflegezeit machte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt bekannt.

Dass mehr Betriebe befreit werden, war Anliegen der Union. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), sagte: „Dies ist der Tatsache geschuldet, dass kleinere Betriebe den Ausfall von Mitarbeitern in der Regel viel schwerer verkraften als große.“ Klein- und Handwerksbetriebe sollten geschützt werden, so Hasselfeldt. Unverändert soll bleiben, dass die Betroffenen weiter mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten müssen.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte: „Das ist ein gutes Gesetz für Familien und für Unternehmen.“ Die Familien würden bei der Pflege von Angehörigen unterstützt – die Situation kleiner Unternehmen werde dabei berücksichtigt.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte die Änderung. „Wir fühlen uns verschaukelt“, sagte er. „Jetzt blieben nicht gut fünf Millionen Arbeitnehmer bei der Familienpflegezeit außen vor, sondern sogar rund zwei Millionen mehr.“

Auch Grünen-Pflegeexpertin Elisabeth Scharfenberg kritisiert die Änderung, aufgrund derer noch mehr Arbeitnehmer durch das Raster fielen: „Das wird wieder einmal vor allem Frauen treffen, die in kleinen Betrieben die Mehrheit stellen. Sie werden sich weiterhin gezwungen sehen und ihren Beruf aufgeben müssen, wenn sie die häusliche Pflege übernehmen wollen.“

Unverändert bleibt, dass Arbeitnehmer künftig bei einem neuen Pflegefall in der Familie zehn Tage lang zur Organisation der Pflege bezahlt im Job pausieren können. Der bereits bestehende Rechtsanspruch auf sechs Monate komplette, wenn auch unbezahlte Auszeit (Pflegezeit genannt) bleibt laut dem Entwurf erhalten. Wie für die Familienpflegezeit gibt es hierfür ein zinsloses Darlehen.

Nach letzten Ausschussberatungen soll das Gesetz am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden.