Gemeinsamer Bundesausschuss

Patientenschützer wollen Platz im G-BA einklagen dpa/APOTHEKE ADHOC, 28.04.2014 10:15 Uhr

Ein Platz im Ausschuss: Die Stiftung Patientenschutz will die Mitgliedschaft im G-BA vor dem Sozialgericht einklagen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Stiftung Patientenschutz hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss (G-BA) zu werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Die Patientenschützer hätten dazu Klage beim Sozialgericht Düsseldorf eingereicht, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus beschließt er Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. Die ABDA ist nicht Mitglied im G-BA.

Die Stiftung lehnt die Begründung des Ministeriums ab. Im Ablehnungsbescheid heiße es unter anderem, die Stiftung engagiere sich nicht nur für Patienten, sondern satzungsgemäß auch für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen hilfebedürftig seien. Eine Vertretung dieser Personengruppe sei in dem Gremium nicht vorgesehen.

„Das ist Unsinn“, sagte Brysch. „Wir unterstützen keine Personen, die allein in wirtschaftlicher Not sind. Vielmehr beraten wir satzungsgemäß auch alte Menschen mit Blick auf das Sozialrecht, weil sie früher oder später akut oder chronisch krank werden.“ Im Übrigen wirkten im Ausschuss auch andere Organisationen mit, die nicht nur als Patientenvertreter aktiv seien – etwa die Verbraucherzentralen.

Schon formal sei das Ablehnungsschreiben des Ministeriums mangelhaft, so Brysch. Das Papier beruhe offenbar auf Textbausteinen, die noch nicht einmal sorgfältig bearbeitet worden seien. So richte sich der Ablehnungsbescheid nicht an die Deutsche Stiftung Patientenschutz, sondern an eine ganz andere Organisation.

Brysch will zudem den Einwand des Ministeriums nicht hinnehmen, die Stiftung habe keine Mitglieder. Der Begriff sei im Rahmen der Patientenbeteiligungsverordnung nicht im Sinne des Vereinsrechts zu verstehen, heißt es in der Klageschrift. Der Gesetzgeber spreche ausdrücklich nur von Organisationen. Voraussetzung sei allein die unabhängige Vertretung von Patienteninteressen.

Aus seiner Sicht ist der „konstruierte Ablehnungsbescheid des Bundesgesundheitsministeriums ein schlechter Versuch, den kritischen Vertretern der Schwerstkranken und Sterbenden den Zutritt zu dem wichtigen Entscheidungsgremium zu verwehren“. Die Klage richte sich aus formalen Gründen gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Die Stiftung Patientenschutz verzichtet nach eigenen Angaben auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet die Stiftung Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Pflege.

Auch bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung berät die Stiftung Betroffene, ebenso bei der Umsetzung von Patientenverfügungen und beim Krankenkassenwechsel an. Früher hieß die Organisation Deutsche Hospiz Stiftung.

Während sich die Patientenschützer in den G-BA einklagen wollen, verzichten die Apotheker auf eine direkte Mitsprache: Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf entschieden die Delegierten, dass sich die ABDA nicht um eine Mitgliedschaft bewerben soll. Die Kosten stünden nicht im Verhältnis zum Nutzen, so das Hauptargument der Kritiker.