Patientendaten

Heikle Umschläge bei den Kassen APOTHEKE ADHOC, 09.10.2015 08:14 Uhr

Berlin - 

Ärzte müssen bestimmte Unterlagen direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) schicken – in der Theorie. In der Praxis läuft die Weiterleitung aber häufig über die Krankenkassen. Die Linksfraktion sorgt sich um diesen Umgang mit den Patientendaten und verlangt von der Regierung in einer Kleinen Anfrage Auskunft.

Beim sogenannten Umschlagsverfahren schicken die Ärzte ihre Unterlagen an die Krankenkasse, wobei der Umschlag einen zweiten verschlossenen enthält mit dem Hinweis „ärztliche Unterlagen – nur vom MDK zu öffnen“. Es sei jedoch vorgekommen, dass die vertraulichen Unterlagen bei den Kassen geöffnet wurden, heißt es in der Anfrage der Linken. Und selbst wenn die sensiblen Patientendaten den MDK in einem verschlossenen Umschlag erreichten, werde er von dort nicht selten offen an die Krankenkassen zur Ablage zurückgegeben.

Das Verfahren war von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff in ihrem 25. Tätigkeitsbericht kritisiert worden. Demnach verstoße eine Weiterleitung der Unterlagen über die Krankenkassen gegen den Datenschutz. Jeder Verstoß würde künftig konsequent geahndet.

Nach einem Bericht der „Ärztezeitung“ dürfen Krankenkassen niedergelassene Ärzte nicht mehr dazu auffordern, ihnen Unterlagen für den MDK in einem verschlossenen Umschlag zuzusenden. Die Kassen müssten den Ärzten vielmehr einen direkt an den MDK adressierten Rückumschlag zur Verfügung stellen. Ärzte müssen zum Beispiel Unterlagen wie Krankenhausentlassberichte direkt an den MDK schicken.

Die Linksfraktion um ihre Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, Kathrin Vogler, will von der Regierung nun wissen, in welchem Umfang das Umschlagverfahren zum Einsatz kommt und ob es dabei regionale Schwerpunkte gibt.

Die Abgeordneten interessieren sich auch dafür, wie verbindlich Ansagen der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) sind und welche Konsequenzen Krankenkassen oder der MDK gegebenenfalls zu erwarten hätten: „Welche schärferen Mittel als „Bitten“ hätte die BfDI zur Verfügung?“, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Wenn Voßhoff laut einem Bericht der „taz“ Verstöße gegen den Datenschutz künftig konsequent ahnden würde, ist die Linke an Details interessiert: Was „konsequent ahnden“ hieße und wie „zukünftig“ zu verstehen sei etwa. Abschließend fragt die Fraktion, was das Bundesversicherungsamt (BVA) in der Sache unternommen habe und welche Möglichkeiten die Aufsicht habe, die Kassen und den MDK anzuweisen. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.