Patientenbeauftragter will IGeL aus den Praxen drängen 29.12.2025 08:03 Uhr

Berlin - 

Gesetzlich Versicherte sollten nach dem Willen des Patientenbeauftragten künftig besser vor unnützen Selbstzahler-Leistungen beim Arzt geschützt werden. Auch auf mögliche Nachteile für gesetzlich Versicherte bei der Online-Terminvergabe wies der Bundesbeauftragte Stefan Schwartze hin.

Bei den Arztangeboten zum Selbstzahlen handelt es sich um die sogenannten IGeL-Leistungen („Individuelle Gesundheitsleistungen“). Krankenkassen betonen seit Jahren, dass die Selbstzahlerangebote in Praxen medizinisch oft fragwürdig seien. Patientinnen und Patienten haben demnach durch diese oft teuren Angebote auf eigene Kosten vielfach keinen Mehrwert. Ärzte-Vertreterinnen und -Vertreter hatten die IGeL-Leistungen verteidigt.

„Aus meiner Sicht sollte man sie aus dem System wieder herausdrängen“, sagte Schwartze dem Nachrichtenportal „web.de News“. „Viele IGeL-Leistungen sind nicht evidenzbasiert, also aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht notwendig. Viele dieser Leistungen sind ganz einfach unnütz“, so der SPD-Politiker. Der Markt damit werde trotzdem immer größer.

Was den Patientenbeauftragten besonders stört

Versicherte schilderten immer wieder Fälle, in denen das Buchen von IGeL-Leistungen die Voraussetzung für einen Arzttermin sei. Dies könne nicht sein. Ein großer Fortschritt wäre aus Sicht des Patientenbeauftragten zudem eine „vernünftige Information und Aufklärung“ zu dem Thema.

Im April 2024 hatte Schwartze dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Blick auf manche dieser Angebote sogar gesagt: „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten.“ Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte damals, durch ihr massives IGeL-Angebot zögen manche Praxen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Misskredit.

Beispiel Ultraschall

Wegen eines angeblich eklatanten Nutzen-Mangels waren damals etwa Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter in die Kritik geraten: Frauen würden ohne Not in Angst und Schrecken versetzt.

Die Verbraucherzentralen mahnten damals: „Da die Palette breitgefächert ist und sich ständig erweitert, haben Patientinnen und Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität und Preis der Angebote zu überprüfen und miteinander zu vergleichen.“ Deutschlands Kassenärzte mahnten aber: „IGeL-Leistungen sollten nicht generell verteufelt werden.“

Beauftragter: Arzttermine nicht nur online

Strengere Regeln müssen aus Sicht des SPD-Politikers auch für Plattformen zur Buchung von Arztterminen gelten. „Vor der Terminvergabe sollte nicht abgefragt werden, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist“, sagte Schwartze. Die telefonische oder persönliche Terminvergabe müsse weiter möglich sein: „Es darf nicht nur einen digitalen Zugang geben.“