Entwurf zur beschleunigten Anerkennung

„Partielle Apotheker“ passieren Kabinett 01.10.2025 12:00 Uhr

Berlin - 

Dringend benötigte Ärzt:innen und Apotheker:innen aus dem Ausland sollen leichter eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können. Das Bundeskabinett brachte dazu Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg, die auf eine schnellere Anerkennung von Berufsqualifikationen zielen. Zum Sichern der Versorgung brauche es neben attraktiven Ausbildungsbedingungen in Deutschland auch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, so Warken. Verfahren sollen dafür vereinheitlicht und digitalisiert werden.

Die Erleichterungen betreffen laut Ministerium auch Zahnärzt:innen und Hebammen. „Um die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir neben attraktiven Ausbildungsbedingungen in Deutschland auch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Damit diese in Deutschland arbeiten können, sind einheitliche und zügige Anerkennungsverfahren notwendig – ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität“, so Warken.

Mit dem Gesetzentwurf und dem anschließenden Verordnungsgebungsverfahren werde für eine einheitliche und digitalere Anerkennung und deutlich weniger Bürokratie gesorgt. „Die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse ist ein wichtiger und notwendiger Schritt in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel.“

Die wichtigsten Regelungen:

  • Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung wird nur noch wahlweise angeboten.
  • Auch eine elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) und die elektronische Form (z.B. Verzicht auf die Approbation) soll zulässig werden.
  • Um einen rechtssicheren Informationsaustausch zwischen den Ländern zu gewährleisten, werden Regelungen eingeführt, die den Ländern untereinander die Klärung ermöglichen, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen.
  • Rechtliche Voraussetzungen für eine partielle Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf werden geschaffen. Dies betrifft Berufsqualifikationen, die in EU/EWR/gleichgestellten Staaten erworben wurden und dem Berufsbild in Deutschland nur partiell entsprechen.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Mehr als 15 Prozent der Ärzte mit ausländischem Pass

Laut Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) stieg die Zahl der berufstätigen Ärzte ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ende vergangenen Jahres auf den Höchststand von 68.000. Das waren 6,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl habe sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Insgesamt haben mehr als 15 Prozent aller berufstätigen Ärzt:innen einen ausländischen Pass.