Pantazis: Fixum sofort, nicht stufig 06.05.2026 14:04 Uhr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine stufenweise Erhöhung des Apothekenhonorars. Zum 1. Juli soll eine Erhöhung um 57 Cent kommen. Im Januar soll das Fixum dann bei 9,50 Euro liegen. Für die Parlamentarier ein No-Go. „Wir sind uns einig, dass das Fixum sofort und nicht stufig umgesetzt wird“, so der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, auf dem DAV-Wirtschaftsforum.
Dass das BMG eine stufenweise Erhöhung des Fixums umsetzen will, war für die Parlamentarier nicht absehbar. „Das war für uns auch sehr überraschend“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU). „Wir können es nicht in den Koalitionsvertrag schreiben, und jetzt kommen die 9,50 Euro nicht – da habe ich ein echtes Störgefühl.“
„Wir wollen die 9,50 Euro. Wenn Zahlen drinstehen, werden sie umgesetzt“, so Pantazis. Beide betonen auch ihre Einigkeit in der Frage: „Wir sind im Gesundheitsbereich kein verstrittener Haufen“, fügte Pantazis hinzu. „Wir sind uns einig, dass das Fixum sofort und nicht stufig umgesetzt wird.“
Auch mit Blick auf das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sei man im Wesentlichen geeint. In wenigen Fragen wie beim Versand werde aktuell noch diskutiert, so Pantazis.
„Wir hängen die Wirksamkeit der Apothekenreform an die 9,50 Euro. Wir können das 1,5 Jahren nicht runterbeten und jetzt sagen, das war nur ein Spaß“, so Borchardt. Im ApoVWG seien viele gute Dinge enthalten. „Wir werden uns noch verstärkt beim Ministerium dafür einsetzen, dass die 9,50 Euro kommen“, versprach Borchardt.
Versandhandel
Ates Gürpinar (Linke) äußerte Sorge, dass der Versandhandel nicht so eingeschränkt werde, dass die Apotheken vor Ort gestärkt werden. Schon jetzt würden ausländische Versender damit werben, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplante Anhebung der Zuzahlungen bei der Online-Bestellung zu übernehmen.
Pantazis wünsche sich, dass das Ministerium hart bleibe, weil die Patientensicherheit für ihn im Mittelpunkt stehe. Er könne sich nicht im Detail äußern, da ihm die Stellungnahme des BMG nicht vorliege. Auch Borchardt erklärte, man habe die Verordnung nicht vorliegen, sie sei aber sicher, dass das Ministerium an guten Lösungen arbeite, aber auch das EU-Recht berücksichtigt werde.
„Der Zuzahlungserlass ist klar rechtswidrig“, erinnerte Hubmann. Hier würden für ausländische Versender rechtswidrig Vorteile geschaffen. Die Versender könnten das nur machen, weil sie mit Investorengeldern arbeiteten, das könnten Apotheken nicht. Diesem rechtswidrigen Treiben müsse endlich Einhalt geboten werden. Es genüge doch nicht, Gesetze zu erlassen, aber sie dann nicht staatlich zu kontrollieren.
Einsparungen im Gesundheitssystem
„Die Zielrichtung in der Diskussion ist gar nicht, wie die Versorgung besser wird, sondern nur, wo gespart werden kann“, merkte Gürpinar an.
Borchardt und Pantazis gaben beide zu bedenken, dass das GKV-Stabilisierungsgesetz keine Strukturreform sei. Es diene lediglich dazu, kurzfristig die Beitragsspirale zu brechen; die Strukturreformen sollen nachträglich folgen.
„Ich muss das Wünschbare mit dem Machbaren in Einklang bringen“, so Pantazis. Es bestehe ein Defizit im Haushalt von rund 20 Milliarden in diesem Jahr und 60 Milliarden im kommenden Jahr. Es sei nicht zielführend, nun innerhalb der Regierung auf einzelne Personen zu zeigen. Im Hinblick auf die Grundsicherungsempfänger habe man sich nun auf einen stufenweisen Anstieg geeinigt. „Wer verspricht zwölf Milliarden Euro im Gesamthaushalt zu sparen, der lügt“, macht Pantazis deutlich.
Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze müssen angehoben werden, so Gürpinar. Die Pharmaindustrie werde geschont und sei der größte Player im Gesundheitssystem. Zudem sei es nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmende durch das Spargesetz finanziell stärker belastet werden als Arbeitgeber.
„Es geht nicht nur ums Fixum, sondern darum, was bei den Apotheken ankommt. Es ist der Versorgungslage nicht angemessen, wenn eine Erhöhung kommt, die zu Null kassiert wird.“ Die Umsetzung ist für Gürpinar mehr als mangelhaft. „Es ist ein Angriff auf das gesamte Gesundheitssystem.“
PTA-Vertretung
Viele Apotheker:innen und PTA würden die Vertretungsregelung positiv sehen, so Borchardt. Man werde die Regelung nun so im Gesetz belassen. Der Weg sei der richtige, schließlich wolle man die Apotheken in Zukunft auch weiterentwickeln. Man werde darauf achten, dass hierdurch keine neuen Akteure in den Markt drängen. Für Borchardt ist es eine gute Lösung, dass PTA den Apotheker für ein oder zwei Tage vertreten können. „Wir wollen mehr Befugnisse in die Apotheken bringen und das muss nicht alles der Apotheker machen.“
„Ich finde es richtig, den PTA mehr Weiterbildungsmöglichkeiten zu geben, ich finde es falsch, wenn ihnen Aufgaben übergeben werden, die nicht ihrem Aufgabenbereich entsprechen“, so Gürpinar. Es sei offensichtlich, dass diese Regelung eher den Drogerieketten zugute komme und nicht den Apotheken. „Ich finde es falsch, Aufgaben an PTA zu geben, die nicht ihre Aufgaben sind“, sagt Gürpinar. „Das ist ein Angriff auf den Sozialstaat.“
Für Hubmann ist klar: „Es sollte das Mehrheitsprinzip gelten. Wenn sich die Mehrheit der Apotheker und PTA gegen die PTA-Vertretung ausspricht, müsse Politik dies berücksichtigen. Es sei nicht Wunsch der Abda, dass die PTA-Vertretung nicht komme, sondern der Mehrheit der Apotheker:innen und PTA. Die PTA-Vertretung ist die „Einfallstür für interessierte Kreise, den Fremdbesitz einzuklagen“, erklärt Hubmann die fundamentalen Bedenken. „Wir nehmen das auch zur Kenntnis. Wir diskutieren das intensiv“, so Pantazis. „Wir sind nicht gewählt worden, um allen zu gefallen. Wir sind Politiker und müssen Entscheidungen treffen.“ Es sei eine Abwegungsentscheidung.