Kommerziellen Anbietern Riegel vorschieben

Telefon-AU: Hausärzte kritisieren „Pseudo-Atteste“ 22.01.2026 08:02 Uhr aktualisiert am 22.01.2026 09:59 Uhr

Berlin - 

Angesichts der Debatte um die Krankentage deutscher Arbeitnehmer fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband schärfere Regeln für Online-Krankschreibungen. „Die Bundesregierung muss kommerziellen Online-Anbietern von Krankschreibungen endlich einen Riegel vorschieben“, sagte der Verbandsvorsitzende Dr. Markus Beier der „Rheinischen Post“. 

„Während sich Hausarztpraxen an klare Regeln halten, wird es kommerziellen Anbietern ermöglicht, schnelles Geld mit Pseudo-Attesten zu machen.“ Es sei seiner Ansicht nicht offensichtlich, dass es den Anbietern nicht um Versorgung, sondern um Geldmacherei gehe.

Beier kritisiert, dass Anbieter solcher Krankschreibungen „aggressiv mit Online-Krankschreibungen für 20 bis 30 Euro“ warben und Gesetzeslücken ausnutzten. Seiner Ansicht nach dürfte es nicht sein, dass ein Arzt Patienten per Video krankschreiben kann, die er noch nie gesehen hat. „Das ist bei der telefonischen Krankschreibung richtigerweise nicht möglich. Dieser Vorbehalt sollte künftig auch für Videosprechstunden gelten.“

Lauterbach sieht rechtliche Lücken

Auch der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisiert das Angebot kommerzieller Anbieter für Online-Krankschreibungen. „Die Online-Krankschreibung sollte nur den Hausärzten oder behandelnden Fachärzten erlaubt sein“, sagte er der Zeitung. „Dass kommerzielle Anbieter, die keinen Bezug zum Patienten haben und nicht praktisch tätig sind, mit Online-Krankschreibungen werben, halte ich für problematisch. Hier gibt es in der Tat leider rechtliche Lücken, die das ermöglichen.“ Es handele sich jedoch um keine bedeutsame Größe. Er fordere entsprechend ein Verbot.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt den hohen Krankenstand in Deutschland und die Möglichkeiten der telefonischen Krankschreibungen bemängelt. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, die Regelung überprüfen zu wollen. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es zu Krankschreibungen ohne Arztbesuche: „Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen).“

SPD lehnt Abschaffung der Telefon-AU ab

Die mitregierende SPD lehnt ein Ende der Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon ab. Sie entlaste Hausarztpraxen, schütze Patienten vor unnötigen Ansteckungsrisiken und sichere eine niedrigschwellige Versorgung, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Christos Pantazis. „Wer diese Regelung pauschal infrage stellt, ignoriert die Realität in den Praxen und riskiert zusätzliche Bürokratie, Wartezeiten und Fehlsteuerungen.“

Pantazis warnte: „Politik darf nicht auf „Arbeitgebermärchen“ hereinfallen, sondern muss sich an Daten, Versorgungspraxis und Patientenschutz orientieren.“ Eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsregelungen ohne neue Erkenntnisse sei Symbolpolitik und schade dem Vertrauen in das Gesundheitssystem. Es gebe keine belastbaren Belege für systematischen Missbrauch.

Kasse: Debatte lenkt vom eigentlichen Problem ab

Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, kritisierte, die Debatte lenke vom eigentlichen Problem ab. Kurzzeiterkrankungen wie Erkältungen, die mit einer telefonischen Krankschreibung festgestellt werden können, machten im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den Gesamtfehltagen aus, sagte Baas dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten auch telefonisch und ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen – unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Braucht man dann noch eine Folgebescheinigung, muss man aber in die Praxis gehen.

Dauerhafte Regelung nach Corona-Zeit

Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Krise gab, um Ansteckungen zu vermeiden.