Chaos in den Praxen befürchtet

Onkologen gegen Zyto-Ausschreibungen 02.10.2026 15:37 Uhr

Berlin - 

Die Onkologen fürchten Chaos in den Praxen durch die geplanten Zyto-Ausschreibungen. Der Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland (BNHO) warnt vor Folgen für die Patientinnen und Patienten.

Für die Praxen bedeuten Ausschreibungen, dass sie je nach Krankenkasse und Patient mit unterschiedlichen Apotheken zusammenarbeiten müssten, so der BNHO. Sie müssten für jeden Patienten zunächst die zuständige Apotheke ermitteln und unterschiedliche Bestellwege und elektronische Systeme nutzen. Eine derartige Infrastruktur sei derzeit nicht etabliert, ihre Nutzung würde zudem einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen.

„Bei einer Krebstherapie müssen viele medizinische Entscheidungen und organisatorische Abläufe präzise ineinandergreifen. Dabei sind wir darauf angewiesen, dass die verordneten Medikamente zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Zusammensetzung zur Verfügung stehen“, erklärt der BNHO-Vorstandsvorsitzende und praktizierende Onkologe Dr. Thomas Illmer. „Schon bei den früheren Ausschreibungen hat sich gezeigt, wie störanfällig die Versorgung werden kann, wenn diese Abläufe nicht mehr zuverlässig funktionieren. Dass dieses Modell nun zurückkehren soll, bereitet uns große Sorge.“

So hätten früher einige Apotheken die benötigten Medikamente nicht rechtzeitig liefern können, weshalb geplante Krebstherapien teilweise ausfallen mussten. Andere hätten nicht über ausreichende Herstellungskapazitäten verfügt oder weitere Anbieter einschalten müssen, was zu zusätzlichen Verzögerungen geführt habe.

Viel mehr Fehler

Eine Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (WINHO) aus dem Jahr 2016 habe weitere Hinweise auf mögliche Risiken für die Patientensicherheit geliefert: Bei Ausschreibungsapotheken wurden durchschnittlich 0,3 Fehlerereignisse pro Tag erfasst, bei den zuvor versorgenden Apotheken waren es weniger als 0,05 pro Tag. Die dokumentierten Vorfälle hätten von falschen Beschriftungen bis hin zu Dosierungsfehlern gereicht.

Zubereitungen seien häufig nur begrenzt haltbar und müssten pünktlich zur Behandlung bereitstehen. Verändere sich der Gesundheitszustand eines Patienten, etwa durch Fieber oder auffällige Blutwerte, müsse die Therapie möglicherweise kurzfristig angepasst oder verschoben werden.

Moderne Krebstherapien seien heute noch komplexer. Klassische Zytostatika würden häufig mit Immuntherapien, zielgerichteten Medikamenten oder modernen Antikörpertherapien kombiniert. Manche Behandlungen umfassten zwei bis fünf verschiedene Arzneimittel. Bei bestimmten Therapien sei sogar minutengenau festgelegt, wann welches Präparat verabreicht wird. Abweichungen von diesem Ablauf können nach Einschätzung der Fachgesellschaften die Wirksamkeit einzelner Wirkstoffe beeinträchtigen. Herstellung und Lieferung müssten deshalb genau auf den Behandlungsablauf abgestimmt sein.

Kämen die Medikamente aus unterschiedlichen Apotheken, könnten zusätzliche Fehlerquellen entstehen. So könnten sich beispielsweise Infusionsbehälter, Anschlüsse oder Verpackungen unterscheiden, obwohl die Patienten nach demselben Behandlungsplan therapiert würden. Das erschwere einheitliche Abläufe in den Praxen und könne das Risiko von Verwechslungen erhöhen – mit unter Umständen erheblicher Gefahr für die Patienten.

Einsparungen sind fraglich

Der BNHO bezweifelt auch, dass die erhofften Einsparungen tatsächlich erreicht werden. Denn es werde zu wenig berücksichtigt, dass individuell hergestellte Krebsmedikamente möglicherweise nicht mehr verwendet werden können, wenn sich eine Behandlung kurzfristig ändere oder eine Lieferung verspätet eintreffe. Längere Lieferwege und kompliziertere Bestellungen könnten dagegen dazu führen, dass mehr teure Medikamente ungenutzt entsorgt werden müssen. In welchem Umfang solche Mehrkosten den erhofften Spareffekt verringern würden, sei bislang unklar.

„Wirtschaftlichkeit ist unzweifelhaft ein wichtiges Ziel unseres Gesundheitssystems“, betont Illmer. „Die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen darf aber keinesfalls zulasten der sicheren Versorgung von Krebspatienten gehen.“ Der BNHO fordert den Gesetzgeber auf, auf die geplante Wiedereinführung der Ausschreibungen zu verzichten.