„Aktive Ansprache“ dank GDNG

Nutzung von Gesundheitsdaten: Kassen sehen Erfolge 14.07.2026 12:23 Uhr

Berlin - 

Datengestützte Präventionsmaßnahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erreichen immer mehr Versicherte – mit messbarem Erfolg, erklärt der GKV-Spitzenverband. Insgesamt seien bisher 1,5 Millionen Menschen auf individuelle Gesundheitsrisiken wie fehlende Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen worden, etwa 110.000 von ihnen hätten daraufhin konkrete Versorgungsangebote in Anspruch genommen. Nur rund 17.600 Personen hätten der Datennutzung widersprochen.

„Die Zahlen zeigen, dass datengestützte Prävention wirkt“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten erreiche die Versicherten frühzeitig und trage damit konkret zu einer besseren Versorgung bei. „Wenn wir vorhandene Daten verantwortungsvoll nutzen, können frühzeitige Hinweise im besten Fall dazu führen, sogar schwerwiegende Krankheitsverläufe zu vermeiden“, so Stoff-Ahnis.

Grundlage für die Datennutzung ist eine Maßnahme des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes aus dem Jahr 2024. Sie ermöglilche es den Kranken- und Pflegekassen, vorliegende Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Versicherte individuell aktiv anzusprechen. Die Teilnahme an entsprechenden Angeboten bleibe freiwillig und es bestehe jederzeit ein Widerspruchsrecht gegen die Datennutzung.

Grundlage für die Datennutzung ist eine Maßnahme des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) aus dem Jahr 2024. Sie ermögliche es den Kranken- und Pflegekassen, vorliegende Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Versicherte individuell aktiv anzusprechen. Die Teilnahme an entsprechenden Angeboten bleibe freiwillig und es bestehe jederzeit ein Widerspruchsrecht gegen die Datennutzung.

Impfungen und Krebsfrüherkennung

Der Schwerpunkt der bisher 27 umgesetzten Datenauswertungsmaßnahmen von 15 Kranken- und Pflegekassen liege auf Prävention und Früherkennung. Besonders erfolgreich seien dabei Hinweise auf ausstehende Impfungen: Insgesamt seien 1,3 Millionen Versicherte zu Impfungen angesprochen worden. Für die bereits auswertbaren Impfmaßnahmen mit 1,1 Millionen Versichertenkontakten habe sich ergeben, dass circa 10 Prozent der Versicherten die empfohlene Impfung auch in Anspruch genommen hätten. Die Versicherten seien dabei unter anderem über entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission individuell angezeigte HPV-, Pneumokokken- und Herpes-Zoster-Impfungen sowie Impfindikationen bei chronischen Erkrankungen informiert worden.

Auch etwa in der Krebsfrüherkennung hätten sich deutliche Effekte gezeigt: Rund 90.000 Versicherte mit Risikofaktoren seien mit Hinweisen auf die Vorsorge kontaktiert worden. Bei einem Projekt, das Versicherte nach bereits erfolgten Koloskopien auf Nachkontrollen aufmerksam mache, hätten 27 Prozent der Kontaktierten eine Darmkrebsberatung wahrgenommen und 7 Prozent eine Vorsorgekoloskopie durchführen lassen.

Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit

Ein weiteres wichtiges Ziel sei die frühere Erkennung eines noch nicht festgestellten Pflegebedarfs bei Personen, die zwar Hilfe benötigen, aber noch nicht wissen, dass ihnen Pflegeleistungen zustehen. So habe zum Beispiel eine Krankenkasse rund 8250 ihrer Versicherten aufgrund eines entsprechenden Risikos kontaktiert. Daraufhin sei bei 28 Prozent von ihnen nach erfolgter Beratung tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden.

Nächste Schritte gehen

Die bereits im Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) geplanten Anpassungen würden wichtige Fortschritte für die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken bringen, erklärt Stoff-Ahnis. So werde es beispielsweise möglich sein, dass Versicherte ihrer Krankenkasse auf Wunsch auch Daten aus ihrer ePA für die Risikoanalyse zur Verfügung stellen können.

„Nach den vielversprechenden ersten Ergebnissen kommt es nun darauf an, die Rechtsgrundlage weiterzuentwickeln und noch praxistauglicher auszugestalten“, fordert Stoff-Ahnis. Dafür müssten bürokratische Hürden weiter abgebaut werden, insbesondere bei Anzeige- und Formvorgaben für die Krankenkassen. Es brauche mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des Versichertenkontakts und einen erweiterten Blick auf relevante Erkrankungen und Risiken.

„Prävention muss früher ansetzen können – auch bei chronischen Erkrankungen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen. Gleichzeitig ist entscheidend, dass die Krankenkassen perspektivisch schneller auf Versorgungsdaten zugreifen können, um Risiken möglichst früh erkennen zu können. Damit können die Krankenkassen künftig einen zusätzlichen Impuls geben, der dann zu einer frühzeitigeren medizinischen Bewertung und gegebenenfalls Versorgung durch die Ärztinnen und Ärzte führen kann.“