Fehlende Verbändeanhörung

Notfallreform: KBV kritisiert BMG-Vorgehen 22.04.2026 14:18 Uhr

Berlin - 

Die Notfallreform hat das Kabinett passiert. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bemängelt nicht nur das Gesetzesvorhaben, sondern auch das wiederholte Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Gesetzentwürfe erst an Medien zu spielen, bevor das demokratisch verankerte und bewährte Verfahren der Verbändeanhörung beginnt.

„Zum wiederholten Mal signalisiert das Bundesgesundheitsministerium sein Desinteresse an der fachlichen Einschätzung der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung, also derjenigen, die 97 Prozent der Patientenversorgung in diesem Land organisieren“, mahnen die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.

Noch schlimmer sei jedoch, dass Politik sehenden Auges den Menschen Versprechungen macht, die nicht zu erfüllen sind. Das erschüttere das Vertrauen der Bürger:innen in demokratisch legitimierte Politik. „Wir können nur so oft wie möglich wiederholen: Politik muss ehrlich zu den Menschen sein. Werden der Patientenversorgung Milliarden entzogen, sind Leistungsbeschränkungen unausweichlich. Das ist die Wahrheit und nichts anderes.“

Die Gesetzesvorhaben des BMG passen aus Sicht der KBV-Vorstände „hinten und vorne nicht zusammen“. So will das BMG auf der einen Seite dem ambulanten Bereich im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgsetz mehr als fünf Milliarden Euro wegnehmen und bläht auf der anderen Seite in der Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen verpflichtet werden, durchgängig – also 24/7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. „Wie wir im Vorfeld mehrfach ausgeführt haben, gibt es für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen. Es hilft nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben.“

Es bleibe beim Aufbau von Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gebe, mit sehr vielen zusätzlichen Aufgaben für die niedergelassenen Kolleg:innen sowie die KVen. Zudem fehlen weiterhin Verbindlichkeiten für Patient:innen.

Krankenhäuser können Kosten nicht stemmen

Kritik kommt auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Der Kabinettsbeschluss zur Notfallreform verkennt die Realität in den Krankenhäusern.“ Während die Politik massive Kürzungen durchsetze und viele Kliniken wirtschaftlich an den Abgrund führe, werde gleichzeitig deren Beteiligung an neuen Strukturen erwartet, für die die Krankenhäuser nicht zuständig sind und die das Defizit weiter erhöhen. „Das ist realitätsfern und kann von den meisten Kliniken auch nicht geleistet werden.“ Der Politik müsse klar sein, dass die Krankenhäuser in der ambulanten Notfallversorgung schon heute als Ausfallbürge auftreten – 1,5 Milliarden Euro Verlust aus diesem Bereich können die Kliniken angesichts der angekündigten Kürzungen nicht mehr kompensieren.

„Es ist kaum vorstellbar, dass Krankenhäuser unter diesen Bedingungen freiwillig INZ einrichten oder sich mit eigenen Ressourcen daran beteiligen – zumal diese nach aktueller Planung des Bundes hochdefizitär arbeiten sollen.“ Den Patient:innen wird von der Bundesregierung mit der Notfallreform eine Verbesserung der Versorgung versprochen, die andere bezahlen sollen.

Kliniken, die bereits heute ums wirtschaftliche Überleben kämpfen, können, selbst wenn sie das wollen, keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen, die weitere Verluste verursachen, mahnt die DKG. Wenn INZ gewollt sind, müssen sie auch verbindlich organisiert und finanziert werden – nach dem Prinzip: Wer bestellt, bezahlt.

Die Krankenhäuser werden mitmachen, wenn sie von den Kassen eine volle Kostenerstattung erhalten. „Wenn das nicht garantiert ist, werden wir den KVen gerne die Räume im Krankenhaus vermieten, die sie brauchen, um mit eigenem Personal die INZ zu betreiben.“ Mit ihren eigenen Ressourcen werden die Krankenhäuser in den Räumen jedoch mitwirken können.

„Dass die Reform grundsätzlich notwendig ist, steht außer Frage. Doch der vorliegende Entwurf bleibt deutlich hinter dem Anspruch zurück.“ INZ seien weiterhin nicht sektorenübergreifend gedacht und von Gremien ohne ausreichende Expertise geplant. Zudem sei die Ersteinschätzung der Patient:innen unkoordiniert und mehrfach angelegt – ein System, das eher neue Probleme schaffe als bestehende löst. Kritisch sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft die bestehende Ungleichbehandlung bei der Arzneimittelabgabe. Dies sei ein klarer Nachteil für Patient:innen in Krankenhaus-Notaufnahmen.