Streit um Terminhoheit

Notfallreform: Ärzte sauer, Kassen erfreut 15.10.2026 12:00 Uhr aktualisiert am 15.10.2026 13:22 Uhr

Berlin - 

Als „widersprüchlich und mitunter realitätsfern“ bezeichnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die heute im Bundestag beschlossene Notfallreform. Die Meinungen zu den Inhalten gehen hier bei den betroffenen Verbänden sehr auseinander.

„Hinzu kommt nun noch ein gehöriges Maß an Übergriffigkeit bei den Änderungsanträgen, die die Fraktionen gemeinsam mit der Reform der Notfallversorgung beschließen sollen. So soll allen Ernstes eine neue Terminmeldepflicht für Arztpraxen eingeführt werden. Solche schrägen Ideen können nur in den Köpfen von Bürokraten entstehen, die keine Ahnung von der Versorgungsrealität haben und historisch längst widerlegten planwirtschaftlichen Fantasien anhängen. Das ist ein weiterer großer Schritt in die Staatsmedizin“, kommentieren Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.

Eingriffe von außen in die Terminhoheit der Praxen lehnt die KBV strikt ab. Das führe zu einem administrativen Chaos und mache einen freien Beruf zunehmend unfrei. Zudem befürchten die Ärzte weiterhin die Schaffung unnötiger Parallelstrukturen, „ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen soll und wie das alles finanziert werden kann“.

Dies stehe im Widerspruch zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das dem ambulanten Bereich Milliarden entziehe. „Wenn hier nicht nochmal nachgearbeitet wird, riskiert die Politik, dass die Bevölkerung neben den Kürzungen in der ambulanten Versorgung als Nächstes ein Scheitern der Notfallversorgung erleben muss.“

Einen positiven Punkt sieht der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV): Man begrüße ausdrücklich, dass kurzfristig das eingeschränkte Dispensierrecht nicht nur wie ursprünglich geplant in Notdienstpraxen, sondern auch im aufsuchenden Notdienst eingeführt werden soll. „Es ist sehr positiv, dass die Bundesregierung hier über ihren Schatten gesprungen ist und diesen überfälligen Schritt gegangen ist. Endlich können Ärztinnen und Ärzte, die nachts und am Wochenende Patientinnen und Patienten aufsuchen und versorgen auch in einem begrenzten Maße Medikamente abgeben – und müssen sie nicht mitten in der Nacht oder am Wochenende krank zur nächsten Notdienstapotheke schicken. Das ist für die Betroffenen eine echte Erleichterung,“ so die Bundesvorsitzende Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.

Zustimmung von den Kassen

Freude hingegen gibt es bei den Kassen: „Es ist geschafft: Die Parlamentarier haben die wichtige Reform der Notfallversorgung nun beschlossen. Mit dem Gesetz werden entscheidende Weichen gestellt, die die Versorgung der Versicherten im Notfall spürbar verbessern und die Notaufnahmen entlasten“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Ein zentraler Baustein für die Kassen sei die Vernetzung des Notrufs 112 mit der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 und die damit verbundene digitale medizinische Ersteinschätzung – Anrufer:innen würden künftig dieselbe telefonische Ersteinschätzung durchlaufen. „Das nimmt den Versicherten die Unsicherheit, welche Nummer die richtige ist.“ Liegt kein Notfall vor, könne – abhängig von der Behandlungsdringlichkeit – beispielsweise eine Videosprechstunde angeboten, der ärztliche Bereitschaftsdienst eingeschaltet oder ein Facharzttermin vermittelt werden. Dies spare Kosten.

„Wir begrüßen zudem die kurzfristig aufgenommene Regelung, nach der Vertragsärzte ab dem kommenden Jahr mehr Termine an die Terminservicestellen 116 117 melden sollen. Nur so können diese ihrer Aufgabe auch nachkommen.“

AOK bemängelt Streichung der wieder geplanten Zyto-Ausschreibungen

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, bezeichnet den Verzicht auf die Zyto-Ausschreibungen als Fehler. „Die zuletzt geplanten Regelungen hätten zwar nicht die erhofften Einspareffekte gebracht. Aber mit der Rückkehr zum Modell der apothekenbezogenen Zyto-Ausschreibungen, das sich in der Vergangenheit bewährt hat, hätten erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden können. Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, dass diese Chance angesichts der prekären Finanzlage der GKV nicht genutzt wird.“

„Vernunft hat gesiegt“

Dass die Ausschreibungen für Zytostatika nicht wieder eingeführt werden, freut hingegen Pharma Deutschland. Laut Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann habe hier die Vernunft gesiegt. „Geringen möglichen Einsparungen durch Ausschreibungen hätte eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit gegenübergestanden. Aus gutem Grund wurde 2017 die Reißleine gezogen. Die hochkomplexe Zubereitung patientenindividueller Krebsmedikamente hatte sich als ungeeignet für Ausschreibungen erwiesen.“

Auch beim Medizinalcannabis enthalte das Gesetz eine positive Korrektur des BStabG. Zugelassene Fertigarzneimittel aus Cannabis hätten demnach nur in der jeweiligen zugelassenen Indikation Vorrang gegenüber Cannabisextrakten. „Es ist ermutigend, dass die Korrektur bei den Fertigarzneimitteln nun dem Patientennutzen stärker Rechnung trägt und die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte erhält“, so Brakmann.

Ein schwarzer Tag für die Hilfsmittelversorgung

Wieder erlaubt werden sollen hingegen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich: „Ein schwarzer Tag für die Hilfsmittelversorgung“, kommentiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). „Union und SPD haben 2019 Hilfsmittel-Ausschreibungen abgeschafft, da sie zu massiven Einschränkungen in der Versorgungsqualität der betroffenen Patient:innen geführt hatten. Jetzt wird dieser Fehler aus kurzsichtigen Sparerwägungen und gegen den Rat aller Expert:innen wiederholt“, kritisiert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.