Notfallkontrazeptiva

Apotheker wollen neue Arzneimittel-Kategorie Karoline Schumbach, 13.03.2013 10:41 Uhr

Keine Schnäppchenjagd: Die Apotheker wollen eine neue Kategorie für OTC-Präparate mit hohem Beratungsbedarf. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Stimmen für eine Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht werden lauter. Die Apotheker können sich vorstellen, die zusätzliche Beratung zu leisten. Allerdings weist  Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), darauf hin, dass Notfallkontrazeptiva nicht einfach OTC-Medikament werden sollten. Die Apotheker fordern eine neue Kategorie von Arzneimitteln, die zwar ohne Rezept erhältlich, aber nicht frei kalkuliert und beworben werden dürften.

Sollte sich die Politik für einen OTC-Switch entscheiden, müssten besondere Regelungen für die Präparate geschaffen werden, sagte Becker beim Parlamentarischen Abend der baden-württembergischen Apotheker in Berlin.

Apotheken sollten keine Sonderangebote für Notfallkontrazeptiva anbieten, die einer gut durchdachten Anwendung des Präparats entgegenstehen. Auch Werbung sei unangemessen: Dies könnte bei Frauen den Eindruck erwecken, dass es sich nicht um ein absolutes Notfallmedikament, sondern um eine probate Verhütungsmethode handele.

Der Gesetzgeber soll laut Becker daher eine neue Kategorie von Arzneimitteln schaffen: Beratungsintensive apothekenpflichtige Produkte wie die Pille danach, aber auch andere OTC-Medikamente sollen in dieser Gruppe zusammengefasst werden, für die dann eine Preisbindung und ein Werbeverbot gelten soll.

In der Politik wird der OTC-Switch bereits breit diskutiert: Der baden-württembergische Landtag hatte sich im Januar für den OTC-Switch ausgesprochen. Auch die Bundestagsfraktion der SPD, das Bundesland Bremen und die FDP Bayern haben bereits für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht gestimmt.

Seit 2003 wird über das Thema diskutiert. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte empfohlen, den Wirkstoff Levonorgestel aus der Rezeptpflicht zu entlassen.

Die Gynäkologen sprechen sich für die Verschreibungspflicht aus. Demnach müssen Frauenärzte zunächst ermitteln, ob die Notfallkontrazeption überhaupt möglich ist. Deshalb sei ein gynäkologisches Gespräch wichtig.