Notdienstpauschale

Kammer stellt Teildienste in Frage Benjamin Rohrer, 23.04.2013 12:02 Uhr

Viele Teildienste: In Niedersachsen könnte das gesamte Notdienst-System wegen des ANSG überarbeitet werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Problematik mit der zukünftigen Vergütung der Teildienste hat auch Niedersachsen erreicht. Laut Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) sollen lediglich zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages geleistete Dienste vergütet werden. In einigen Ländern gibt es aber einen hohen Anteil von Teildiensten, für die die Apotheker kein Geld bekommen würden. Die Apothekerkammer Niedersachsen hat nun angekündigt, ihr Notdienst-System notfalls umzustellen, damit alle Apotheken von der Pauschale profitieren können.

In Niedersachsen ist die Kammer für die Einteilung der Notdienste verantwortlich. Alleine im Oktober 2012 wurden von den rund 2000 Apotheken rund 4300 Dienste geleistet, 10 Prozent davon waren allerdings Teildienste*. Die meisten dieser Teildienste waren entweder ein oder zwei Stunden lang, mehrere aber auch bis zu fünf Stunden.

In der vergangenen Woche war das Thema angesprochen worden: „Die Kammerversammlung hat uns aufgefordert, dass wir uns für die Berücksichtigung der Teildienste bei der Vergütung einsetzen wollen“, so Präsidentin Magdalene Linz.

Linz stellt jedoch klar, dass das Vorankommen des ANSG aufgrund der Teildienste nicht behindert werden dürfe. „Wenn dieser Punkt nicht berücksichtigt wird, darf das Gesetz auf keinen Fall scheitern“, so die Kammerpräsidentin. Deswegen werde die Kammer das gesamte Notdienst-System „auf den Prüfstand stellen“, damit so viele Apotheken wie möglich von der Notdienstpauschale profitieren können.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird die Problematik mit den Teildiensten diskutiert. Dort ist das Verhältnis zwischen Teil- und Volldiensten sogar fast ausgeglichen, weil in besonders ländlichen Regionen die Apotheken sonst überlastet wären.

Verbandschef Axel Pudimat hatte gesagt, dass es sich dabei um ein „Sonderproblem“ handle. Auch Pudimat will jedoch das Gesetzgebungsverfahren nicht aufhalten und zeigte sich optimistisch, dass die Frage gelöst werden könne.

Neben Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist mit Schleswig-Holstein noch ein drittes Flächenland betroffen. Die etwa 720 Apotheken erbrachten 2011 insgesamt 1581 Notdienste, 21 Prozent davon Teildienste.

* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, dass 4300 Dienste im Gesamtjahr 2011 erbracht wurden. Diese Zahl bezieht sich tatsächlich auf den Oktober 2012. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.