Verwaltungskosten

Notdienst-Fonds kostet 1,2 Millionen Euro APOTHEKE ADHOC, 20.03.2013 14:54 Uhr

Teure Verwaltung: Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass die Umsetzung des Notdienst-Fonds jährlich 1,2 Millionen Euro kostet. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Umsetzung des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) wird nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) jährlich 1,2 Millionen Euro kosten – den Großteil trägt der Deutsche Apothekerverband (DAV). 700.000 Euro pro Jahr wird der DAV für die Verwaltung des Notdienst-Fonds aufbringen müssen. Auf die Apotheken kommen Kosten von 350.000 Euro zu. Ein Großteil entfällt auf das Personal: Für die Verwaltungskräfte des DAV setzt das BMG einen durchschnittlichen Stundenlohn von 36,40 Euro an – für Apotheker hingegen nur 31,50 Euro.

Sechs Arbeitsplätze plant das BMG für die Verwaltung des Notdienst-Fonds beim DAV ein. Der Großteil der Personalkosten entfällt mit 380.000 Euro auf Mitarbeiter, die die Daten formell und inhaltlich prüfen, Bescheide an die Apotheken schicken und die Beträge an die Pharmazeuten überweisen.

Mit weiteren 144.000 Euro sollen Mitarbeiter finanziert werden, die die Meldungen der Apotheken überwachen und kontrollieren. Diese Summe habe man geschätzt, da es keine vergleichbaren Erhebungen gebe und die Überwachungsdichte nicht absehbar sei, so das BMG.

Neben den Ausgaben für Personal rechnet des BMG mit Sachkosten in Höhe von 175.000 Euro für den DAV. 73.000 werden für die sechs Arbeitsplätze veranschlagt. Relativ klein fällt der Anteil aus, den das Ministerium für die Datenübermittlung vorsieht: Jede der knapp 17.000 Hauptapotheken melde zum Quartalsende ihre Rezeptzahlen – insgesamt gebe es also 68.000 Vorgänge im Jahr. Für einen Datensatz rechnet das BMG 12 Cent, damit kommt das BMG auf 8160 Euro.

Die Apotheken selbst tragen 30 Prozent der laufenden Kosten: Knapp 10 Minuten hat das BMG als vierteljährlichen Aufwand zur Übertragung der Daten veranschlagt. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 31,50 Euro entstehen damit für jede der 17.000 Hauptapotheken jährliche Kosten von rund 20 Euro – insgesamt 350.000 Euro.

Den Landesapothekerkammern und anderen zuständigen Landesbehörden entstehen dem BMG zufolge jährlich Kosten von 31.000 Euro. Da die Daten den einzelnen Behörden bereits vorlägen, beschränke sich der Aufwand auf die Verarbeitung und Übermittlung der Daten.

Rund 75.000 Euro pro Jahr wird der Bund demnach selbst aufbringen müssen, um den DAV und seine Fonds-Verwaltung zu überwachen.

Zusätzlich zu den jährlichen Ausgaben entstehen den Beteiligten zunächst Kosten bei der Umstellung auf das neue System: Auf insgesamt 258.000 Euro beziffert das BMG die erwarteten Ausgaben.

75 Prozent entfallen auf die Apotheken: Rund 10 Euro müsse jede Hauptapotheke dafür aufwenden, ihr Personal einzuarbeiten, die internen Prozessabläufe anzupassen und die Rechenzentren anzuweisen. Insgesamt entstehen so Personalkosten in Höhe von 178.500 Euro. Den Sachaufwand bei der Umstellung auf das neue System beziffert das BMG auf 1 Euro pro Apotheke.

Für die Kammern und Landesbehörden rechnet das BMG mit einmaligen Ausgaben von 36.000 Euro. Auf den DAV kommen demnach 20.000 Euro an Sachkosten und 5500 Euro an Personalkosten zu.