Notdienstfonds

DAV will keine Selbsterklärung Benjamin Rohrer, 13.05.2013 14:31 Uhr

PKV-Anteil schätzen: Der DAV will keine Selbsterklärung beim Notdienstfonds. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Apotheker sollen ab August für jedes an Selbstzahler abgegebene Rx-Medikament 16 Cent an den Notdienst-Fonds abführen. Die genaue Packungszahl sollen die Pharmazeuten über eine Selbsterklärung gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) belegen. So zumindest sieht es das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) vor. Bei der heutigen Anhörung zum ANSG im Bundestag hat sich der DAV aber dafür ausgesprochen, diese Regelung zu streichen. Der PKV-Anteil jeder Apotheke solle schlichtweg geschätzt werden.

Laut ANSG soll die Notdienstpauschale quartalsweise an die Apotheken ausgeschüttet werden. Um die Höhe der Auszahlungen pro Apotheke zu berechnen, müssen der DAV und die Apotheker selbst tätig werden: Im GKV-Bereich zählen die Rechenzentren die abgegebenen Rezepte. Die Anzahl der abgegebenen Rx-Medikamente an Selbstzahler sollen die Apotheker zählen und eine Selbstauskunft unterschreiben.

Der Einrichtungsbeauftragte des DAV, Karl-Dieter Voss, nannte diese Regelung „die einzige Schwachstelle“ des Gesetzes. Er kritisierte, dass der DAV eventuell säumige Apotheken notfalls kontrollieren kann. Es müsse eine Regelung gefunden werden, die „ein höheres Maß an Gerechtigkeit“ schaffe. Wenn man den PKV-Anteil regelmäßig schätze, sei eine lückenlose Beteiligung der Apotheker am Notdienstfonds möglich. „Wir fordern daher, Schätzungen zur Beitragsfeststellung zuzulassen“, so Voss.

Innerhalb des Apothekerhauses scheint es zur Beteiligung der Selbstzahler am Fonds unterschiedliche Meinungen zu geben. ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz sagte, die im ANSG vorgesehene Selbstzahler-Regelung sei „die praktikabelste Lösung“. „Sie berücksichtigt sehr genau die Anzahl der Selbstzahler.“ Das von der Regierung geplante Vorgehen sei umsetzbar. Auf die Frage, ob die Notdienstpauschale pünktlich zum 1, August umgesetzt werden könnte, sagt Schmitz: „Die gesetzten Fristen waren relativ knapp, aber machbar. Der 1. August ist erreichbar.“

Der GKV-Spitzenverband merkte diesbezüglich an, dass der Umsetzungsplan „immer noch sehr ambitioniert“ sei. „Der 1. September wäre noch besser“, so Verbandsvize Johan-Magnus von Stackelberg.

Auf Nachfrage der Grünen äußerte sich die ABDA auch zur Beteiligung der EU-Versandapotheken. Laut ANSG sollen auch die EU-Versender Zahlungen an den Fonds beisteuern und notfalls vom DAV kontrolliert werden können. Deren Verband, der EAMSP, hatte gegen diese Regelung protestiert.

Aus Sicht der ABDA gibt es nur noch geringen Änderungsbedarf: Grundsätzlich habe auch der EAMSP anerkannt, einen Beitrag am Notdienstfonds leisten zu müssen, so Schmitz. Was das Problem mit den Kontrollmöglichkeiten betrifft, machte der ABDA-Hauptgeschäftsführer folgenden Vorschlag: „Wenn Meldefristen überschritten werden, könnten die Beiträge der EU-Versender geschätzt werden.“

Eine weitere Klarstellung forderte Schmitz bezüglich der Umsatzsteuer. DAV-Chef Fritz Becker hatte mehrfach kritisiert, dass die Umsatzsteuer doppelt anfallen könne. Schmitz machte den Vorschlag, die Zahlung der Pauschale als einen Zuschuss festzulegen, der nicht der Umsatzsteuer unterliege.