NEM: Brandbrief ans Ministerium 26.09.2026 09:47 Uhr
Vor erheblichen Qualitäts- und Sicherheitsproblemen bei Nahrungsergänzungsmitteln mit sogenannten Botanicals warnt eine Gruppe von Wissenschaftlern, Ärzten und Verbraucherschützern. In einem Brief an die Bundesministerien für Landwirtschaft, Ernährung sowie Wirtschaft fordern die Experten, die ungeregelte Situation mit pflanzlichen, algen-, pilz- oder flechtenbasierten Inhaltsstoffen im Sinne des Verbraucherschutzes zu beenden.
Es bestehe dringender Handlungsbedarf, schreiben die Autoren in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Gesundheit der Verbraucher sei in Gefahr. Vor Markteintritt müssen die Hersteller ihre Produkte lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in ein Register eintragen. Eine behördliche Prüfung sei aber nicht vorgesehen, kritisiert die Gruppe und verweist auf toxikologische Risiken.
Anders werde dies etwa in der Schweiz oder in anderen EU-Staaten wie Frankreich oder Belgien gehandhabt, wo es für diese Art der Nahrungsergänzungsmittel deutlich schärfere Dokumentationspflichten gebe.
Vom Gesetzgeber fordern die Experten, dass Hersteller und Vertriebsfirmen bereits bei der Anmeldung korrekte und verständliche Informationen angeben müssen. Außerdem sollte es eine kontinuierliche Prüfung von Rohstoffen und fertigen Produkten mit anerkannten Analysemethoden geben. Irreführende Gesundheitsversprechen müssten besser geprüft werden.
30.000 Registrierungen im Jahr 2025
Einer der Unterzeichner ist Professor Andreas Hensel. Er ist Präsident der Gesellschaft für Phytotherapie und leitet an der Uni Münster das Institut für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie. Im vergangenen Jahr seien über 30.000 Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland angemeldet worden, sagte er.
Weil aber die gesetzlichen Vorgaben bei diesem Schritt so ungenügend seien, folge anschließend oft ein Streit zwischen den Landesuntersuchungsämtern, die auf Probleme hinweisen, und den Anwälten der Firmen, die auf ihre eigenen andere Analyseverfahren verweisen. „Damit kannst du dich immer herausreden“, sagt Hensel. Verbraucher würden Risiken ausgesetzt, die sie nicht erkennen können.