Größte Handelsunternehmen

Monopolkommission vergisst Gehe/AHD Patrick Hollstein, 06.07.2022 11:01 Uhr

Der Monopolkommission ist ein Unternehmen durch die Lappen gegangen. Foto: BMWK/Andreas Mertens
Berlin - 

Es gab schon Zeiten, da hat sich die Monopolkommission am Apothekenmarkt abgearbeitet – Stichwort: Apothekenmonopol. In diesem Jahr geht es im Gutachten um den Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration. Auch im Pharmagroßhandel sind die Experten fündig geworden, doch ein Unternehmen ist ihnen durch die Lappen gegangen.

Hintergrund ist die Debatte um die Macht von Internetriesen wie Facebook, Google oder Amazon. Die Monopolkommission macht in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2022“ daher Empfehlungen, wie eine Anpassung der Wettbewerbsordnung zur ökologisch-digitalen Transformation beitragen kann. Gestern wurde das Gutachten an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) übergeben.

Zur Bestandsaufnahme in Sachen Unternehmenskonzentration gehört auch die Analyse der führenden Konzerne in Deutschland. Unter den Top-100 nach Wertschöpfung finden sich Industriekonzerne wie Volkswagen, Daimler und Siemens oder aus dem Pharmabereich Bayer, Boehringer und Sanofi, aber auch Versicherer oder Unternehmensberater wie PwC und KPMG.

Handelsunternehmen tragen in der Regel nicht zur Wertschöpfung bei, sind aber ebenfalls eine wichtige Wirtschaftsmacht. Hier tauchen im Ranking nach Umsatz in Deutschland für das Jahr 2020 auch zwei in der Apotheke bekannte Namen auf:

  1. Edeka: 61,4 Milliarden Euro
  2. Rewe: 53,4 Milliarden Euro
  3. Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland): 41,5 Milliarden Euro
  4. Aldi-Gruppe: 27,4 Milliarden Euro
  5. Otto Group: 10,4 Milliarden Euro
  6. Ceconomy (MediaMarkt/Saturn): 10,2 Milliarden Euro
  7. Phoenix Pharmahandel: 9,7 Milliarden Euro
  8. Zalando: 8,0 Milliarden Euro
  9. Noweda: 7,4 Milliarden Euro
  10. dm Drogeriemarkt: 7,4 Milliarden Euro

Die Apothekergenossenschaft aus Essen hat es laut Monopolkommission neu in das Ranking geschafft. Allerdings fehlt in der Auflistung ein Pharmagroßhändler, nämlich der Zusammenschluss aus Gehe und Alliance Healthcare Deutschland (AHD). Die beiden Mutterkonzerne McKesson und Walgreens Boots Alliance (WBA) hatten bereits Ende 2019 vereinbart, ihre Geschäftsaktivitäten in Deutschland zu fusionieren.

Tatsächlich gehören die beiden Unternehmen aber erst seit 1. November 2020 tatsächlich zusammen, sodass nur zwei Monate tatsächlich gemeinsam bilanziert wurden. Mit einem Pro-Forma-Vorjahresumsatz 9,3 Milliarden Euro (AHD: 4,2 Milliarden Euro, Gehe: 5,1 Milliarden Euro) hätte das Joint Venture aber eigentlich auf Rang 8 gelegen.

Horizontale Verflechtungen

Generell ist der Anteil der 100 größten deutschen Unternehmen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung auf aktuell 14 Prozent weiter gesunken. Auch die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen deutscher Großunternehmen haben laut Monopolkommisson nicht zugenommen. „Dafür befindet sich die indirekte Verflechtung von Wettbewerbern über Anteile institutioneller Investoren, zum Beispiel BlackRock oder Vanguard, in Europa weiterhin auf hohem Niveau.“ Insgesamt seien nahezu 80 Prozent der Wirtschaftsbereiche in Europa von indirekten Horizontalverflechtungen betroffen. Deutliche Zuwächse sehe man in einzelnen Branchen, insbesondere in den regulierten Wirtschaftsbereichen Telekommunikation, Post und Schienengüterverkehr.

„Insgesamt stellt sich die gesamtwirtschaftliche Konzentrations- und Marktmachtentwicklung in Deutschland aber konstant dar. In Anbetracht zunehmender Konzentrationspotenziale durch die digitale Transformation und einer möglicherweise anstehenden schwachen Konjunkturphase sollte die Entwicklung in Deutschland weiterhin genau beobachtet werden.“

Dazu der Vorsitzende Professor Dr. Jürgen Kühling: „Die Wettbewerbsordnung in Deutschland ist ein wichtiger Pfeiler für die Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Marktmacht, die sich im Zuge der Digitalisierung und der Konzentrationszunahme in einzelnen Sektoren ergibt, begrenzt wird. Auch die jüngsten Überlegungen des Wirtschaftsministeriums zu einer Verschärfung des Kartellrechts bewertet die Monopolkommission grundsätzlich positiv. Die Möglichkeit einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung hat sie schon 2010 untersucht und Empfehlungen für die Voraussetzungen eines solchen Instruments vorgelegt, aber auch seine Grenzen aufgezeigt.“