Rezepturzuschläge

Mehr Geld für Zytorezepturen Désirée Kietzmann, 28.06.2010 15:23 Uhr

Berlin - 

Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, sollen künftig eine höhere Vergütung bekommen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hervor. Allerdings haben die geplanten Änderungen lediglich bei Privatrezepten Relevanz, denn im GKV-Bereich werden parenterale Rezepturen nach der seit Januar gültigen Hilfstaxe abgerechnet.

Dem Entwurf zufolge sollen Apotheken für zytostatikahaltige Lösungen künftig statt 70 Euro einen Zuschlag von 90 Euro erhalten. Für Antibiotika-, Virusstatika- sowie Schmerzmittel-haltige Lösungen soll es in Zukunft eine Vergütung von 51 statt bisher 40 Euro geben. Bei Ernährungslösungen wird der Zuschlag von 65 auf 83 Euro erhöht. Für sonstige Lösungen gibt es künftig 70 statt 55 Euro. Neu aufgenommen wurden Lösungen mit monoklonalen Antikörpern sowie Calciumfolinat, für die es 87 beziehungsweise 51 Euro Zuschlag geben soll.

Im Zuge der AMG-Novelle aus dem vergangenen Jahr waren die neuen Zuschläge in die Arzneimittelpreisverordnung aufgenommen worden. Ihre Gültigkeit war von vornherein bis Ende 2011 befristet gewesen. Sie gelten zudem nur, wenn zwischen Kassen und Apothekern keine Vereinbarung nach Hilfstaxe besteht. Zwar können sich seither auch private Versicherer mit den Apothekern über Preise einigen, bislang gibt es allerdings keinerlei Abschlüsse.

„Die Zuschläge für parenterale Lösungen in der Arzneimittelpreisverordnung werden leistungsgerecht festgesetzt“, heißt es nun im Gesetzesentwurf. Dabei wurde die zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbarte Hilfstaxe zugrunde gelegt. Allerdings sind die neuen Zuschläge um 12 bis 21 Euro höher. Als Begründung wird das höhere Inkassorisiko für die Apotheken bei Privatrezepten angeführt.

Die Preisgestaltung soll mit dem neuen Gesetz noch transparenter werden. Künftig können nicht nur die Krankenkassen, sondern auch der GKV-Spitzenverband für Fertigarzneimittel, die in parenteralen Rezepturen verarbeitet werden, beim pharmazeutischen Unternehmer und bei der Apotheke die Preise erfragen. Die Auskunftspflicht soll „marktnahe Vereinbarungen über abrechnungsfähige Preise“ ermöglichen. Die Regierung erhofft sich Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro pro Jahr.