Mehr Befugnisse für Pflegekräfte 06.11.2025 14:06 Uhr
Dringend benötigte Pflegekräfte bekommen mehr Befugnisse bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Pflegefachkräften mehr eigenverantwortliche Kompetenzen gibt, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Im Blick stehen etwa das Versorgen von Wunden, Diabetes und Demenz. Kommen sollen auch Entlastungen bei bürokratischen Vorgaben.
Warken sagte: „Pflegekräfte können viel mehr, als sie bislang dürfen.“ Die Versorgung müsse auf mehr Schultern verteilt werden, und dabei leisten sie einen unersetzlichen Beitrag. Mehr Befugnisse erhöhten die Attraktivität des Berufs. Unter anderem sollen Pflegefachkräfte künftig bestimmte Behandlungen auch ohne eine ärztliche Diagnose machen können, wenn sie den Bedarf im Rahmen einer pflegerischen Diagnose festgestellt haben. Welche Leistungen dies konkret sind, soll die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens festlegen.
Umgesetzt werden sollen mit dem Gesetz auch Erleichterungen beim Umfang vorgeschriebener Dokumentationen und Qualitätsprüfungen. Warken sagte: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Bürokratie beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die Versorgung am Menschen.“
„Das Pflegekompetenzgesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung, indem es den Pflegefachkräften mehr Verantwortung überträgt und ihre Expertise anerkennt. Besonders positiv ist, dass Pflegefachpersonen künftig Hilfsmittel in der Folge verordnen dürfen“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). „Allerdings bleibt diese Regelung noch zu eng gefasst und eröffnet nicht alle pflegerelevanten Hilfsmittel die Möglichkeit für Empfehlungen und Folgeverordnungen durch Pflegefachkräfte. Konkrete Beispiele hierfür sind Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Dekubitusprophylaxe und -versorgung. Passgenaue Kompetenzen könnten im Pflegealltag spürbar für Entlastung sorgen. Das Gesetz nutzt also noch nicht alle Möglichkeiten, den Pflegealltag bestmöglich zu entlasten und die Kompetenzen der Pflegefachkräfte vollständig anzuerkennen.“
Noch mehr Inhalte des Gesetzes
Ebenfalls im Gesetz enthalten ist die Regelung zur Anzahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Diese bleibt für das kommende Jahr bei weiterhin 15 Tagen und für Alleinerziehende bei 30 Tagen. Auch Warkens Sparpaket ist hier mit untergebracht. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.