Mecklenburg-Vorpommern: Neue Vorgaben für Notdienst 24.11.2025 12:12 Uhr
„Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen“, betont Marco Bubnick, Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Doch deren Zahl sinke seit Jahren. „Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst“, erklärt er. Um trotz der sinkenden Zahl die Abdeckung zu gewährleisten, sollen ab 1. Januar 2026 neue Regeln für den Notdienst in Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern gelten.
Das Angebot der durchgehenden Apotheken-Notdienste werde dabei neu aufgestellt. Künftig solle dann für die Bevölkerung eine dienstbereite Apotheke im Umkreis von maximal 35 Kilometern erreichbar sein. Weiterhin werden Apotheken die Versorgung mit der Durchführung von Teildiensten ergänzen.
„Die Anzahl der Apotheken wird weniger, dafür sind künftig die Apotheken, die Notdienst leisten, zu einheitlichen Zeiten erreichbar“, so Bubnick.
Drese: „Konstruktive Zusammenarbeit“
Die neue Notdienstrichtlinie sei Ergebnis einer Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes, mit Stefanie Drese (SPD). Sie sei überzeugt, dass der geodatenbasierte Apothekennotdienst ein echter Fortschritt für die Versorgungssicherheit ist.
„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens“, betont Drese. Gleichzeitig werde es für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger, den Versorgungsauftrag umzusetzen. Daher sei man in unterschiedlichen Formaten im intensiven Austausch mit der Apothekerschaft, so die Ministerin. Man habe Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten.
„Die Reduzierung der Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist Ausdruck dieser konstruktiven Zusammenarbeit“, so Drese.
Geodatenbasiertes Programm
Zur Einteilung der Notdienste nutzt Mecklenburg-Vorpommern – wie die Kammern anderer Bundesländer – ab dem kommenden Jahr ein geodatenbasiertes EDV-Programm. Das sorge dafür, dass notdienstbereite Apotheken optimal verteilt seien und für die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des festgelegten Radius erreichbar bleiben.
„Wir werden digitaler und damit aktueller, gedruckte Notdienstpläne wird es künftig nicht mehr geben, der Blick ins Internet zeigt neben der Beschilderung an jeder Apotheke im Land, wo sich die nächste dienstbereite Apotheke befindet“, betont Bubnick.