MAV: Schlussspurt für Verbändefusion 08.07.2026 14:29 Uhr
Die geplante Fusion der Landesapothekerverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV) erreicht ihre entscheidende Phase. Mit den nun anstehenden Beschlüssen der Mitgliederversammlungen werden die vereinsrechtlichen Voraussetzungen für die sogenannte Verschmelzung durch Aufnahme geschaffen.
Den Auftakt bilden heute die Mitgliederversammlungen der Verbände aus Sachsen-Anhalt und Thüringen in Halle (Saale) und Erfurt. Dort entscheiden die Mitglieder über den Verschmelzungsvertrag, der die Aufnahme beider Verbände in den Sächsischen Apothekerverband (SAV) vorsieht. Zudem stimmen sie über die künftige Satzung des MAV ab. Das Votum wird am 19. August durch die Mitgliederversammlung des Sächsischen Apothekerverbandes (SAV) in Leipzig komplettiert.
Der geplante Zusammenschluss ist das Ergebnis eines rund dreijährigen gemeinsamen Entwicklungsprozesses. Die Vorstände aller drei Verbände haben die Organisations- und Gremienstruktur, die Satzung sowie die organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinsam erarbeitet.
Unterstützt wurden sie dabei von einer auf Fusionen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft.
Ziel der Fusion ist es, die berufspolitische Interessenvertretung der Apotheken in Mitteldeutschland nachhaltig zu stärken, die Verbandsarbeit zukunftsfähig aufzustellen und bestehende Synergien besser zu nutzen. Dabei bleiben die Interessen der Mitglieder in allen drei Bundesländern gleichermaßen gewahrt und werden künftig unter einem gemeinsamen Dach vertreten.
Rechtswirksam wird die Fusion mit der Eintragung der Verschmelzung in die Vereinsregister der beteiligten Verbände. Sitz des MAV wird Leipzig sein. Gleichzeitig bleiben die bisherigen drei Geschäftsstellen mit ihren jeweiligen Teams als Ansprechpartner für die Mitglieder erhalten.
Auch die Führungsstruktur des neuen Verbandes spiegelt den partnerschaftlichen Zusammenschluss wider: Der oder die Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden werden jeweils aus einem der drei Bundesländer stammen. Damit sind alle drei Länder dauerhaft gleichberechtigt in der Verbandsspitze vertreten.
Mit dem MAV entsteht ein gemeinsamer Berufsverband, der künftig die politischen und wirtschaftlichen Interessen von mehr als 1300 Apothekeninhaber:innen und damit über 1800 Betriebsstätten länderübergreifend vertreten wird.