Nicht nur Spargesetz

Linnemann: Pflegereform auch mit strukturellen Komponenten 30.09.2026 12:42 Uhr aktualisiert am 30.09.2026 13:05 Uhr

Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat auf die Notwendigkeit einer Reform der Pflegeversicherung hingewiesen. „Das System steht massiv finanziell unter Druck“, sagte der CDU-Politiker. Es gebe eine Verdreifachung der zu Pflegenden in Deutschland. Heute seien es sechs Millionen, vor 20 Jahren seien es noch zwei Millionen gewesen.

Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte Reform enthalte auch viele strukturelle Komponenten, beispielsweise zur Prävention. „Deswegen möchte ich nicht allein von einem Spargesetz sprechen“, sagte Linnemann. So solle künftig im Rahmen der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf spürbar besser senken könne. „Klar ist aber auch: Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die 30er Jahre zukunftsfest zu machen.“

Er betonte zudem: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erleichtern wir den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Familien, zum Beispiel indem wir ihnen eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort zur Seite stellen.“

Linnemann machte deutlich, dass weitergehende Strukturreformen in einer Pflegekommission erarbeitet werden sollen, die in der kommenden Woche vom Kabinett beauftragt werde. Die Kommission soll demnach bis Ende Januar einen Entwurf vorlegen, der die Pflege „fitmachen soll für die 30er Jahre“. Der Minister nannte als Ziel einen Kabinettsentwurf bis Ostern und eine Befassung in Bundestag und Bundesrat bis zum Sommer, so dass am 1. Juli 2027 der zweite Schritt für eine Pflegereform gegangen werden könne.

„Wichtig ist: Unser Pflegesystem ist ein Teilleistungssystem. Angesichts stark steigender Kosten für Pflegeheime müssen wir insbesondere die häusliche Pflege noch stärker unterstützen“, so Linnemann weiter.

Kinderlose sollen mehr für Pflege zahlen

Ab dem 1. Januar 2027 soll zudem der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung steigen. Er soll um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben werden, wie das Bundesgesundheitsministerium nach dem Beschluss der Pflegereform im Kabinett mitteilte. Der Beitragssatz liegt nach einer Erhöhung vergangenes Jahr bei 3,6 Prozent, bei Kinderlosen bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Geplant ist auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege um 300 Euro pro Monat, wie bei der Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben werden, auch dies wie bei den Krankenkassen. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten.

Die Pflegeversicherung übernimmt dagegen weiterhin – anders als ursprünglich geplant – die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige voll. Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.

„Check-up 60+“

Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“ erhalten.

Nach Verhandlungen bis zuletzt hatte das Bundeskabinett den Entwurf zuvor beschlossen. Union und SPD hatten bis kurz vor der Kabinettssitzung beraten. Die SPD hatte „ein reines Kürzungspaket“ abgelehnt und mit Blockade gedroht.