ALBVVG im Bundestag

Lauterbach: Werden über 50 Cent noch sprechen Patrick Hollstein, 24.05.2023 13:56 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt seine Gesetzesvorhaben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in Aussicht gestellt, dass über die Höhe der geplanten Engpass-Prämie im parlamentarischen Verfahren noch beraten werden könne. Er gab aber zu bedenken, dass der Betrag ja pro Abgabe gelte und damit durchaus höhere Beträge erreichen könnte.

Bei einer Regierungsbefragung im Bundestag erkundigte sich Kathrin Vogler (Linke) warum Apothekerinnen und Apotheker, die nach den Patientinnen und Patienten am stärksten von den Engpässen betroffen seien, für den Mehraufwand von bis zu 20 Stunden pro Woche, nur 50 Cent erhalten sollen. Und warum denn eigentlich der Großhandel denselben Betrag dafür erhalte, dass er einen Knopf drücke beziehungsweise ob man den Betrag nicht einfach den Apotheken zukommen lassen könne.

Lauterbach wies darauf hin, dass der Betrag pro Abgabe abgerechnet werden könne. Bei 100 Packungen komme man so schon auf einen Betrag von 50 Euro. „Man muss das in Summe sehen.“ Aber: „Über präzise Beträge, die wir zur Verfügung stellen, werden wir noch sprechen.“ Dazu gebe es die Anhörungen und das parlamentarische Verfahren. Als Ampel sei man ein Problem, das seit zehn Jahren bestehe, sehr schnell mit einem „gut durchdachten Gesetz“ angegangen. Nun sei es Sache der Abgeordneten, Verbesserungsvorschläge zu machen.

In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Forderung der Länder zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) abgelehnt, die geplante Engpass-Prämie von 50 Cent zu erhöhen: „Der Austausch eines Arzneimittels wegen Lieferengpässen gehört heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken und ist in der Vergütung abgebildet.“ Die Apothekenvergütung stelle eine Mischkalkulation dar. „Eine weitere Erhöhung des Zuschlages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der GKV für nicht zwingend erforderlich gehalten.“

Das ALBVVG wird heute in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Es gehöre zu den Dingen, die in den vergangenen Jahren liegen geblieben seien. „Maßnahmen gegen Engpässe wären schon vor Jahren notwendig gewesen.“

Ebenfalls in dieser Woche im Bundestag ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Noch vor der Sommerpause soll es Eckpunkte für die Klinikreform geben, auch die beiden Digitalgesetze hat Lauterbach schon vor Wochen angekündigt. „Wir haben viel vor und werden das gemeinsam meistern.“ Zur Strukturreform, die laut GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bis Ende Mai vorgelegt werden soll, sagte er nichts.