GKV-FinStG passiert Bundesrat

Lauterbach: Spargesetz lässt sich nicht wiederholen Patrick Hollstein, 28.10.2022 11:17 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sein Spargesetz im Bundesrat verteidigt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im Bundesrat verteidigt und zugleich große Reformen angekündigt. Die Länderkammer trägt das Vorhaben trotz Bedenken mit.

Lauterbach sprach von einer Deckungslücke historischen Ausmaßes, die es zu schließen galt. Ja, man brauche auch eine Reform der Finanzierung, zunächst sei es aber darum gegangen, in ganz kurzer Zeit Effizienzreserven zu heben. Dazu habe man die Lasten auf viele Schultern verteilt und auch den Bund nicht geschont.

Und auch wenn insbesondere die Ärzte lautstark protestiert hätten: Was es definitiv nicht gebe, seien Leistungskürzungen, so Lauterbach. Die Neupatientenregelung sei ersatzlos gestrichen worden, weil sie nicht funktioniert habe, sondern ein reiner Mitnahmeeffekt gewesen sei. Dagegen habe die Überweisung von Hausärzten und Terminservicestellen an Fachärzte die gewünschten Effekte gebracht, daher habe man hier die Anreize auch verdoppelt.

Zusatznutzen soll stringenter bewertet werden

Auch bei der Pharmaindustrie verbessere man durch eine stringentere Bewertung von Präparaten ohne Zusatznutzen die Versorgung und verschlechtere sie nicht. Es sei ein Geburtsfehler des AMNOG gewesen, dass neue Medikamente mit geringem oder gar ohne Zusatznutzen schnell oft so teuer seien wie die Vergleichstherapie. Nur mit echtem Zusatznutzen seien solche Aufschläge künftig noch möglich.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, dass man das Gesetz angesichts der Finanzlücke in der GKV mit trage und zustimme. Man fordere aber jene Strukturreformen, die im Namen des GKV-FinStG zu Unrecht versprochen würden – etwa im Zusammenhang mit den ALG-II-Empfängern.