Keine Zwischenstände zum Kassenabschlag

Lauterbach: Apotheken sollen Impfstatus nicht übermitteln Patrick Hollstein, 25.03.2022 11:32 Uhr aktualisiert am 25.03.2022 12:49 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht in der Bundespressekonferenz.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Apotheken nicht in die Nachweise für die Impfpflicht einbinden. MAGO / Chris Emil Janßen
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) arbeitet weiter an seinem Spargesetz, dessen erster Entwurf unabgestimmt an die Öffentlichkeit gelangt war. Wann die finale Version kommt und welche Regeln sie enthält, will er derzeit nicht verraten. Auch bei der Umsetzung der Impfpflicht verweist er auf das, was bereits bekannt ist – von einem Alternativverfahren über die Apotheken hält er nach eigener Aussage nichts.

Man sei weiter in den Vorbereitungen für ein Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, GKV-FinStG), so Lauterbach in der Bundespressekonferenz. Man werde den Entwurf aber erst vorstellen, wenn es Sinn mache. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt macht es keinen Sinn, Zwischenstände vorzutragen.“ Nur soviel: „Das Einzige, was ich sagen kann, ist, dass wir eine besonders ausgewogene Belastung, die ja notwendig sein wird, planen.“

Lauterbach verwies auf das erwartete Defizit der Kassen von 16,5 bis 17 Milliarden Euro. Dies sei eine Folge des „sehr starken Engagements“ der Kassen bei der Bewältigung der Corona-Krise. „Sie haben Einnahmeneinbrüche gehabt, viele Leistungen sind über die Krankenkassen abgerechnet worden, die zusätzlich entstanden sind. Die Krankenkassen haben daher einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass wir gut durch die Pandemie gekommen sind – bisher zumindest.“ Die erheblichen Defizite seien „der Preis für die gute Versorgung, von der wir alle profitiert haben“, so Lauterbach. „Das, was wir bisher geschafft haben, haben wir auch mit der Hilfe der Krankenkassen geschafft.“ Daher wolle man die Lasten auf verschiedene Schultern verteilen, dazu gehörten Effizienzreserven, Rücklagen der Krankenkassen, zusätzliche Steuermittel, aber auch eine Belastung der Beitragszahler. „Wenn sich das auf diese vier Bereiche verteilt, dann bekommen wir da eine faire und gute Verteilung hin und können auch dieses Problem gemeinsam meistern.“

Was die Abfrage der Impfpflicht angeht, glaubt Lauterbach nicht an eine weitere Mammutaufgabe für die Apotheken – weil er die Argumente des GKV-Spitzenverbandes scheinbar als wenig plausibel erachtet. „Ich glaube, dass die Kassen hier das Recht haben, ihre Bedenken vorzutragen“, so Lauterbach. „Diese Bedenken haben mich nicht dahingehend überzeugt, dass die Kassen diese Aufgabe nicht übernehmen können oder sollten.“ Die Argumente seien in der Öffentlichkeit bereits vorgetragen worden. „Es waren ja Hilfsargumente, muss man sagen. Der in Europa nicht zu bestreitende Papiermangel wurde vorgetragen oder dass man das Personal nicht glaubt zu haben.“ Er sei kein Antragsteller, sondern nur Unterstützer, und könne das deshalb nur kommentieren. „Aber ich halte es nach wie vor für eine gute Idee, die Krankenkassen in die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden.“