Streichung der Satzungsleistung

Lauterbach: Homöopathie nicht auf Kassenkosten Alexander Müller, 06.10.2022 12:33 Uhr

Gesundheitsminister Lauterbach will nicht, dass Krankenkassen für homöopathische Arzneimittel bezahlen sollen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch Krankenkassen überprüfen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte der SPD-Politiker dem Spiegel. „Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“

Diese Ankündigung ist im Grunde nicht neu. Nachdem immer mehr Ärztekammern die Homöopathie aus ihrer Weiterbildungsordnung gestrichen hatten, twitterte der Minister schon im März: „Mit der Wissenschaft werden Pandemien bekämpft und Krankheiten geheilt. Wir brauchen mehr Wissenschaft in der Behandlung, nicht weniger. Die Homöopathie hat keinen Platz in der modernen Medizin.“

Im normalen Leistungskatalog der Krankenkassen ist die Behandlung mit Homöopathie auch nicht vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Arzneimittel aber als sogenannte Satzungsleistung an.

Auch beim Deutschen Apothekertag (DAT) lagen zwei Anträge zur Homöopathie vor. Einmal ging es um die Weiterbildung, einmal um die Erstattungsfähigkeit. Beide Anträge der Apothekerkammer Berlin wurden aber nicht näher behandelt, da sich die Bundesapothekerkammer bereits mit dem Thema befasse. Im Berufsstand gibt es sowohl energische Befürworter wie auch Kritiker der alternativen Medizin.

Podcast: Homöopathische Schlachtung: