Befürwortet dennoch Eigenbeteiligung

Lauterbach: „Strafgebühr“ in Kinder-Notfallversorgung unethisch Philipp Kutter, 08.08.2023 15:40 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält eine „Strafgebühr“ für Eltern, die ohne akuten Bedarf mit ihren Kindern den ärztlichen Notdienst aufsuchen, für unethisch. (Archivfoto) Foto: APOTHEKE ADHOC
Düsseldorf - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält eine „Strafgebühr“ für Eltern, die ohne akuten Bedarf mit ihren Kindern den ärztlichen Notdienst aufsuchen, für unethisch. Eine solche Abgabe gefährde Kinder, deren Eltern nicht die Mittel haben, das zu bezahlen, sagte Lauterbach am Dienstag in Düsseldorf. Damit würde „das Versagen der Politik in der Vergangenheit“, die Probleme in der Notfallversorgung jahrelang nicht gelöst habe, „auf dem Rücken der Kinder“ ausgetragen.

Angesichts knapper Ressourcen beim Notdienst hatte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, eine finanzielle Abgabe für bestimmte Fällen angeregt. „Die Notfallversorgung muss auf Notfälle konzentriert werden und nicht für die Pickel am Po der Kinder, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit haben und mit denen man dann am Wochenende beim Notdienst aufschlägt“, hatte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gesagt. „Für solche Fälle hielte ich eine Eigenbeteiligung der Versicherten für absolut sinnvoll.“

Lauterbach verwies hingegen in Düsseldorf auf die geplante Reform der Notfallversorgung. Die vorgesehenen integrierten Leitstellen, die künftig am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen und damit Notdienst-Praxen und Notaufnahmen entlasten sollen, würden das Problem der Überfüllung in den Notfallzentren beenden. „Man kann aber nicht im Vorgriff auf die Reform, auf kurzer Strecke, die Eltern zur Kasse bitten und bestrafen, weil die Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.“