Vorerst keine Impfung zu Hause

Laumann schreibt an über 80-Jährige dpa, 14.01.2021 15:05 Uhr

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), hier bei der Annahme der ersten Impfstoffdoesen, bittet Ältere bei einem Impfwunsch zu Hause um Geduld. Foto: KVWL
Berlin - 

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bittet Ältere bei einem Impfwunsch zu Hause um Geduld. In seinem angekündigten Schreiben an die über 80-Jährigen verweist er darauf, dass die landesweit 53 Impfzentren in NRW in Kürze in Betrieb genommen würden und diese Personengruppe dort vorrangig geimpft werde.

„Falls Sie das Impfzentrum nicht besuchen können und zu Hause geimpft werden möchten, muss ich Sie leider noch um ein wenig Geduld bitten, bis wir einen geeigneten Impfstoff haben“, schreibt Laumann in dem Informationsbrief. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff sei zwar wirkungsvoll, aber in der Handhabung nicht einfach. Deshalb könne er nicht von Haus zu Haus transportiert werden. „Wir müssen in diesen Fällen leider abwarten, bis Impfstoffe zugelassen sind, die auch durch das Hausarztsystem genutzt werden können. Ich bin allerdings guter Hoffnung, dass solche Impfstoffe schon bald bereitstehen werden“, erklärt Laumann.

Viele tausend erfolgreiche Impfungen in Pflegeheimen stimmten ihn zuversichtlich: „Wir werden wieder Zeiten erleben, in denen wir ohne Maske zum Einkaufen gehen und unsere Liebsten fest in die Arme schließen können“, betont der NRW-Gesundheitsminister.

Das NRW-Gesundheitsministerium wollte sich zum Inhalt des Briefes zu den Corona-Impfungen für über 80-Jährige im Detail noch nicht äußern. Er sei an die Kreise und kreisfreien Städten versandt worden, solle dort in den kommenden Tagen gedruckt und an jene Personen geschickt werden, die bereits älter als 80 sind oder bis Ende Januar das 80. Lebensjahr vollendet haben werden. Die Betroffenen sollen ihn bis zum 23. Januar erhalten und ab dem 25. Januar einen Termin vereinbaren können. Das soll möglichst online oder unter einer im Brief genannten Rufnummer erfolgen. Der Brief sei aber keine Voraussetzung dafür, dass man als betroffene Person einen Termin vereinbaren könne.