„Kürzungsgesetz“: Kliniken unterstützen Länder-Kritik 11.06.2026 15:55 Uhr
Die Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) reißt nicht ab. Neben Verbänden und der Industrie sehen auch die Länder den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisch. Zu Recht – findet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und sichert den Ländern Unterstützung zu.
„Ob am Mittwoch aus Hannover und ungezählten anderen Orten oder am Freitag aus dem Bundesrat: Von überall schlägt der Bundesgesundheitsministerin die Ablehnung ihres Kürzungsgesetzes entgegen“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Die Krankenhäuser unterstützten diese Proteste, denn sie seien mehr als gerechtfertigt.
Auch aus der Länderkammer erhalte die Ministerin nun Gegenwind: „Die Landesregierungen haben umfassenden Korrekturbedarf angemeldet, der im Wesentlichen dem entspricht, was auch die Krankenhäuser am Kürzungsgesetz zu bemängeln haben“, so Gaß. So würden sie etwa die beabsichtigte maximale Verschlechterung bei der jährlichen Anpassung der Landesbasisfallwerte ebenso ablehnen wie die Streichung der vollen Refinanzierung der Tariflöhne auch im Pflegebudget. Auch die Erhöhung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes werde mit Verweis auf dringend notwendige Entbürokratisierung kritisch gesehen. „Deregulierung und Entbürokratisierung sehen Länder wie auch wir Krankenhäuser als große Chance für mehr Effizienz und Kostensenkung im Gesundheitswesen.“
Vor allem aber hätten die Länder eine der zentralen Schwachstellen im „Kürzungsgesetz“ angesprochen, nämlich die ausbleibenden kostendeckenden GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende, zu deren Finanzierung der Bund eigentlich verpflichtet sei. „Stattdessen weigert sich die Bundesregierung nach wie vor, die hierfür fehlenden 12 Milliarden Euro dem Gesundheitsfonds zuzuführen, und bürdet die Kosten stattdessen einseitig den gesetzlich Versicherten auf. Kurz: Der Finanzminister saniert sich mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung den Bundeshaushalt und greift tief in die Kasse, die er vorgibt, stabilisieren zu wollen“, kritisiert Gaß scharf.
Die ausbleibenden Bürgergeld-Beiträge machen den Löwenanteil der Finanzierungslücke in der GKV aus. Während der Bund für einen gesetzlich versicherten Bürgergeldempfänger gerade einmal 144 Euro bezahle, seien es bei privat Versicherten über 500 Euro. „Dass die Bundesländer gegen diese ungerechte einseitige Belastung vorgehen, ist mehr als verständlich.“ Außerdem stellten die Länder die Bedeutung von Prävention für ein nachhaltig funktionierendes und finanzierbares Gesundheitswesen heraus.
„Sie haben die volle Unterstützung der Krankenhäuser. Wir rufen Bundesgesundheitsministerin und Bundesregierung noch einmal auf, endlich zur Vernunft zu kommen und zu erkennen, dass bloße Kürzungen und einseitige Belastungen keine Reformen sind. Sie werden weder die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren noch die Gesundheitsversorgung sichern, im Gegenteil.“