Satzungsleistung
Künstliche Befruchtung: Gericht verbietet Kassen-Hopping 27.08.2025 14:48 Uhr
Berlin -
Die Kosten für eine künstliche Befruchtung werden zur Hälfte übernommen; allerdings nur für insgesamt drei Versuche. Um diese Vorgabe zu umgehen, wechselte ein Paar gleich mehrfach die Kasse. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) schob diesem GKV-Hopping einen Riegel vor.