Bundeskartellamt

Kritik an kurzsichtigen Kassen Alexander Müller, 25.09.2008 13:06 Uhr

Berlin - 

Der Präsident des Bundeskartellamtes Dr. Bernhard Heitzer hat den Krankenkassen bei den Rabattverträgen Kurzsichtigkeit vorgeworfen. Denn durch die kollektive Nachfragemacht der Kassen könnten kleinere Pharmahersteller vom Markt verdrängt werden: „Dies würde die Tendenz zur Oligopolisierung insbesondere bei den Generikaherstellern verstärken und mittelfristig den Anbieterwettbewerb einschränken - und letztlich wieder zu einer Erhöhung der Preise führen“, sagte Heitzer bei der Jahresversammmlung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH).

Die Kassen seien mit der Gesundheitsreform dazu angehalten worden, verstärkt Individualverträge abzuschließen. In der Praxis würden sie sich jedoch in Kollektiven zusammenschließen, um Verträge auszuhandeln, monierte der Kartellamtschef. Diese Kollektivverträge könnten aus seiner Sicht eben nur kurzfristig zur Kostendämpfung beitragen. Es sei daher „aus wettbewerbspolitischer Sicht unbedingt notwendig“, dass auch für Kassen das das Kartellverbot anwendbar sei. Das Bundeskartellamt habe sich - leider ohne Erfolg - dafür eingesetzt, die Schutznorm für Kassen im Sozialgesetzbuch zu streichen.

Allerdings habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in zwei Fällen die Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen nach europäischem Recht verneint, so Heitzer. „Wir sind jedoch der Ansicht, dass Krankenkassen nach deutschem Kartellrecht unternehmerisch tätig sind und sie deshalb dem Kartellrecht uneingeschränkt unterliegen müssen.“ Rechtsstreitigkeiten zu Rabattverträgen müssten daher vor den beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammern und den Oberlandesgerichten ausgetragen werden, forderte Heitzer: „Es ergibt keinen Sinn, Sachverhalte, die originär vergaberechtliche und damit wettbewerbliche Aspekte betreffen, von den Sozialgerichten prüfen zu lassen.“

Eine endgültige Klärung über die Zuständigkeit des Rechtsweges durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes stehe noch aus, so Heitzer. Von der Regierung sei in dieser Frage „nichts Gutes zu erwarten“, da sich Bundesgesundheitsministerium und Bundeswirtschaftsministerium bereits darauf geeinigt hätten, die Landessozialgerichte als Beschwerdeinstanz gegen Prüfungen der Vergabekammern zuzulassen.