Krankenkassen

Patientenquittung ohne Rabatte APOTHEKE ADHOC, 25.11.2013 16:24 Uhr

Quittung online: Barmer-Versicherte können auf der Webseite der Krankenkasse einsehen, was Ärzte und Apotheker abgerechnet haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Barmer GEK hat eine digitale Patientenquittung eingeführt. Seit Anfang November können Patienten online einsehen, welche Leistungen über die Gesundheitskarte abgerechnet wurden. Neben den Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen und Transporte werden auch die Ausgaben der Krankenkasse für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel angegeben – Rabattverträge bleiben unberücksichtigt.

Die Angaben für Arzneimittel basierten auf dem Arzneimittelverkaufspreis, erklärt ein Barmer-Sprecher. Dieser beinhalte das Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro, die 3-Prozent-Marge, die 16 Cent für die Notdienstpauschale und die Umsatzsteuer. Aufgeschlüsselt werden die Kosten allerdings nicht, der Patient sieht lediglich eine Summe. Einsparungen aus den Rabattverträgen werden nicht aufgeführt.

Die Patientenquittung gibt es seit knapp einem Monat, gezeigt werden Daten seit 2012. Patienten sollen sich prinzipiell Leistungen des laufenden Kalenderjahres und der zwei zurückliegenden Jahre anzeigen lassen können. „Mit der Online-Patientenquittung erfüllen wir den vielfach geäußerten Wunsch unserer Versicherten nach mehr Transparenz über Leistungen und Kosten ihrer Behandlung“, so Barmer-Vize Dr. Rolf-Ulrich Schlenker.

Der Barmer-Sprecher weist darauf hin, dass einige Daten zum Teil erst Monate nach der Behandlung vorliegen, da zunächst ein komplexes Abrechnungsverfahren durchlaufen werde. Andere Daten, wie zum Beispiel zu den Arzneimitteln, lägen hingegen schnell vor.

Barmer-Versicherte, die den Service in Anspruch nehmen wollen, müssen sich zunächst mit ihrer Versichertennummer registrieren. Dann können sie in einem geschützten Bereich der Kassenwebseite auf ihre Daten zugreifen. Der Barmer-Sprecher erklärt, dass sich Patienten außerdem eine Tages- oder Quartalsquittung direkt vom Arzt oder Krankenhaus ausstellen lassen können. Dafür könnten die entsprechenden Stellen aber eine Aufwandsentschädigung von einem Euro und Versandkosten erheben.