Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Rentenversicherung wird für Gutverdiener teurer 21.09.2026 14:11 Uhr

Berlin - 

Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich auf steigende Renten- und Krankenversicherungsbeiträge im kommenden Jahr einstellen. Das sieht die jährliche Anpassung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen vor. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundessozialministeriums ist in der regierungsinternen Abstimmung, wie das Ministerium bestätigte. Kabinett und Bundesrat müssen die Verordnung beschließen.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll diese Grenze von aktuell 5812,50 Euro auf 6375 Euro angehoben werden, in der Rentenversicherung von heute 8450 auf 8850 Euro. Das bedeutet, wer mehr als 5812,50 Euro brutto im Monat verdient und gesetzlich krankenversichert ist, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente.

Das Ministerium verwies auf die gesetzliche Pflicht, die Werte gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortzuschreiben. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu. Durch die jährliche Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten. Beim Wert für die Krankenversicherung ist demnach dieses Mal außerdem eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro enthalten, die auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte GKV-Spargesetz zurückgeht. Dieses soll die Kassen wegen ständig steigender Gesundheitsausgaben entlasten.