Kompetenzüberschreitung: Breite Ärzteschaft gegen Abda 05.06.2026 13:25 Uhr
Mit ihrem Plan zur zukünftigen Rolle in der Primärversorgung wollte sich die Abda anlässlich des Tags der Apotheke am Sonntag mehr in mögliche Szenarien im Gesundheitswesen einbringen. Von der Ärzteschaft kommt zu den am Mittwoch vorgestellten Plänen nun breiter Protest: Gleich mehrere Verbände hat die Abda mit den Plänen, die die Vorhaben des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) noch übertreffen, gegen sich aufgebracht.
Zunächst meldete sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ): Es sei „völlig unverständlich“, wie die Apothekerschaft ein solches Angebot überhaupt stemmen wolle. Nun kommt Protest von allen Seiten: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK), der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und auch die Augenärztinnen melden sich nun mit scharfer Kritik.
„Primärversorgung light – Nein, danke“
„Den von den Funktionären der Abda proklamierten Schulterschluss mit der Ärzteschaft gibt es nicht. Jedenfalls nicht, was deren jüngst verkündete Pläne einer Primärversorgung durch Apotheken angeht. Die Ärzteschaft erteilt einer solchen Primärversorgung light eine klare Absage“, erklären BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und KBV-Chef Dr. Andreas Gassen deutlich.
Die im Positionspapier der Abda enthaltenen Vorschläge würden auf „eine gesundheitspolitische Fehlsteuerung“ hinauslaufen und grundlegende Anforderungen an eine hochwertige Primärversorgung vermissen lassen, so Reinhardt. „Diese lebt von einer umfassenden ärztlichen Diagnostik, von Therapieentscheidungen auf Grundlage eines ganzheitlichen Krankheitsverständnisses und von klar geregelter Verantwortungsübernahme. Alles das lässt sich nicht durch punktuelle, selektive Angebote in Apotheken ersetzen.“
Die ärztlichen Strukturen müssten gestärkt werden, eine Fragmentierung durch die Apothekerschaft helfe niemandem. Es brauche „eine sinnvolle Zusammenarbeit der Professionen entsprechend der jeweiligen Qualifikationen“.
„Pseudo-Primärversorgung“
Gassen nennt die Pläne der Abda „abwegig“. „Die Idee einer Primärversorgung durch nichtärztliche Berufe mag für Apotheken finanziell verlockend sein, führt aber zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung und zu Zusatzkosten“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende. „Trotz der Aussagen der Ministerin, dass alle ihren Beitrag zu leisten hätten, ist für die Anhebung des Apothekenfixums offensichtlich genug Geld da, nämlich rund 1 Milliarde Euro. Die erhofften Vergütungen für die gewünschte Pseudo-Primärversorgung sind darin natürlich noch nicht enthalten.“
Stattdessen müssten die niedergelassenen Ärzte Kürzungen im Umfang von 2,7 Milliarden Euro im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hinnehmen. „Dieses einseitige Spardiktat trifft die Niedergelassenen und ihre Patienten ins Mark. Praxen müssen sich auf diese Sparmaßnahmen einstellen und das Leistungsangebot anpassen. Offensichtlich möchten die Apotheker hiervon profitieren.“ Den Versicherten drohten höhere Kosten bei weniger Qualität.
„Kompetenzüberschreitung“
Auch der SpiFa übt scharfe Kritik und sieht eine kurzsichtige und für Patient:innen gefährdende Kompetenzüberschreitung. „Apothekerinnen und Apotheker spielen eine zentrale Rolle für das Gesundheitssystem. In der Arzneimittelversorgung sind sie nicht wegzudenken. Pharmazeutische Kompetenzen sind allerdings in keiner Weise mit ärztlichen Kompetenzen vergleichbar“, heißt es deutlich.
„Wir Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten gut und vertrauensvoll mit den Apothekerinnen und Apothekern zusammen. Medizinisch wirksame Therapien setzen jedoch Diagnosen voraus. Belastbare Diagnosen können ausschließlich Ärztinnen und Ärzte stellen“, so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.
Dass die Apothekerschaft nun bei bestimmten Krankheitsbildern Therapien übernehmen wolle, zeige ein klar fehlendes Verständnis für medizinische Fragestellungen. „Eine Konjunktivitis oder eine Sinusitis sind Diagnosen, hinter denen sich verschiedene Ursachen verbergen. Nur wer diese Ursachen kennt und feststellen kann, kann dann auch zielgerichtet behandeln. Alles andere ist reines Herumdoktoren an Symptomen“, so Heinrich weiter.
Man fordere die Abda auf, „Abstand von derartigen Gedankenspielen zu nehmen und sich auf die pharmazeutischen Kernkompetenzen zu konzentrieren“.
„Entgegen jeder Vernunft und Verantwortung“
Auch der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA) und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) widersprechen in Teilen den Abda-Plänen. „Das zitierte Beispiel der Selbstbehandlung einer Bindehautentzündung (Konjunktivitis) ist keinesfalls so trivial wie die Apothekerschaft annimmt, und setzt eine fachärztliche Diagnostik zwingend voraus, da der fehlende bzw. falsche Ausschluss von Differentialdiagnosen bei zu später Erkennung zu schweren Schäden führen kann.“
Die Vorschläge aus der Apothekerschaft seien „entgegen jeder Vernunft und Verantwortung“, kritisiert Daniel Pleger, erster Vorsitzender des BVA. „Eine Konjunktivitis ist eine Diagnose und diese kann und darf nur augenfachärztlich gestellt werden – zudem empfehlen wir die Anschaffung einer Spaltlampe und eine gute Berufshaftpflicht“, so Pleger.
„Sosehr wir die Apotheken als Partner bei der Arzneimittelversorgung und der Arzneimittelsicherheit schätzen, erfordert das rote Auge zwingend eine apparative Diagnostik und eine augenfachärztliche Untersuchung“, ergänzt Professor Dr. Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG. Immerhin komme der Kunde dann nicht mit der Diagnose Konjunktivitis in die Apotheke, sondern mit einem undefinierten roten Auge – „eben keine Banalität“ und nicht immer eine Konjunktivitis. Bei einer kontaktlinsenassoziierten Konjunktivitis könnte es zudem sogar bei falscher Therapie zum Verlust des Auges kommen.
„Wird eine Keratitis nicht rechtzeitig und adäquat behandelt, kann im schlimmsten Fall eine Hornhauttransplantation erforderlich werden, was für die Patientinnen und Patienten mit gravierenden Folgen verbunden ist“, betont Cursiefen. „In der täglichen Praxis erlebe ich Fälle, die durch nicht augenfachärztliche Ersteinschätzung und somit nicht adäquater Therapie bei einem roten Auge erhebliche Probleme bekommen“, ergänzt Pleger unmissverständlich.