Zwangsrabatt

Koalition: Amnesie beim Abschlag Benjamin Rohrer, 06.07.2012 13:36 Uhr

Berlin - 

Monatelang hatten die Apotheker gehofft, dass die Koalition ihnen beim Kassenabschlag zu Hilfe kommt – und zumindest die Verhandlungsbasis für 2013 auf 1,75 Euro festschreibt. Am Ende wurde die AMG-Novelle ohne eine entsprechende Regelung verabschiedet. Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einen entsprechenden Antrag in die letzte Koordinierungsrunde vor Verabschiedung des Gesetzes mitgebracht – und wieder mit nach Hause genommen. Die FDP will zugestimmt haben. Die Union bezeichnet das als „Humbug“.

 

Im Januar hatte die Union in ihrem Positionspapier gefordert, dass der Zwangsrabatt auf Basis von 1,75 Euro verhandelt werden soll – schließlich seien die 2,05 Euro in den Jahren 2011 und 2012 ein Sonderopfer der Apotheken gewesen. Wochenlang passierte dann nichts. Einen Änderungsantrag zur AMG-Novelle gab es nicht.

Beim letzten Termin zur AMG-Novelle am 25. Juni legte Bahr überraschenderweise doch noch einen Antrag vor. Demnach sollten für die Verhandlungen die Einnahmen und Kosten der Apotheken aus dem Jahr 2010 als Vergleich herangezogen werden.

Zur Begründung heißt es: „Damit wird klargestellt, dass die Auswirkungen des erhöhten Apothekenrabatts in den Jahren 2011 und 2012, der ein befristeter Einsparbeitrag der Apotheken war, bei der vertraglichen Anpassung des Abschlags für das Jahr 2013 nicht fortgeschrieben werden.“

 

 

Was sich bei der Besprechung der Formulierungshilfe im BMG dann tatsächlich abspielte und warum der Antrag nie das Licht der Öffentlichkeit erblickte, bleibt ein Mysterium: Aus der FDP hieß es, man habe diesem Vorstoß klar zugestimmt.

Vom gesundheitspolitischen Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), gibt es dazu allerdings den Kommentar: „Das ist Humbug.“ Es gebe in den Koalitionsgesprächen überhaupt keine Abstimmungen. „Aber anscheinend haben da einige mal wieder Panik, da wird dann auch mit Halbwahrheiten gearbeitet.

Aus Spahns Sicht waren sich alle Beteiligten einig, „dass auch ohne gesetzliche Klarstellung klar ist, dass 2010 Basis für 2013 ist“. Das klingt anders als das, was im Positionspapier stand. Zumindest bleibt Spahn bei seiner Forderung, dass das Fixhonorar erhöht werden muss: „in einer Verordnung, die zum 01.01.2013 in Kraft tritt“.