Krankenhausapotheken

Klinikversorgung vor dem BVerwG APOTHEKE ADHOC, 29.08.2012 09:13 Uhr

Berlin - 

Wie groß darf die Distanz zwischen einem Krankenhaus und der beliefernden Apotheke sein? Diese Frage wird am Donnerstag höchstrichterlich verhandelt: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) muss in einem Streit zwischen der Apotheke des St. Franziskus-Hospitals in Münster und dem nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf entscheiden. Die Apotheke mit Sitz in Ahlen beliefert ein Krankenhaus im 216 Kilometer entfernten Bremen. Sie beliefert rund 20 Kliniken mit Arzneimitteln.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte im Mai 2011 entschieden, dass die Apotheke das Krankenhaus versorgen darf. Der Kreis Warendorf hatte gegen das Urteil Revision eingereicht. Laut Vertrag verpflichtet sich die Apotheke, dreimal wöchentlich Medikamente abzugeben und im Krankenhaus ein Arzneimittellager für Notfälle zu unterhalten.

Der Versorgungsvertrag war 2006 zwischen den beiden Krankenhäusern geschlossen worden. Der zuständige Kreis hatte diesen jedoch nicht genehmigt, da wegen der Distanz weder eine persönliche Beratung noch eine Notfallversorgung gewährleistet sei. Die Klinik war Anfang 2007 vor das Verwaltungsgericht Münster gezogen, das die Klage des St. Franziskus-Hospitals zurückgewiesen hatte.